Hallo Akinom,
als ergänzende Leistungen zu Leistungen zur Teilhabe werden Reisekosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Prävention, Leistungen zur Nachsorge und sonstigen Leistungen stehen.
Die Leistung zur Teilhabe endet mit dem Entlassungstag.
Sie sollten die Übernahme der Reisekosten für eine spätere Rückreise mit dem Kostenträger abklären (Ansprechpartner laut Bewilligungsbescheid).