Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Frage zum Anpassungsbescheid

von Ratlos29.06.2023 | 12:32
441 Ansichten
5 Antworten
Ich haben meinen alten Rentenbetrag mit 4,39% multipliziert und es kam ein um 7 ct höherer Betrag raus, als auf dem Bescheid steht. Also im ursprünglichem Rentenbescheid die Entgeltpunkte rausgesucht, denn diese stehen nicht auf dem Anpassungsbescheid. Dann stimmte der Betrag. Sind 7 ct im Monat nicht eine etwas hohe Rundungsdifferenz? Wird die Rentenerhöhung absichtlich auf 4,39% festgesetz um mit Rundungsfehlern Geld zu sparen? Bei 20 Millionen Rentnern, also 240 Millionen Monatsraten und angenommenen 7 ct Rundungsdifferenz die im Nirwana landet spart die DRV fast 17 Millionen Euro im Jahr. Warum werden die EP auf dem Anpassungsbescheid und der Rechenweg nicht ausgewiesen? Rätselraten für alte Leute als Animation?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2023 | 13:05

Hallo Ratlos, 

 

die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich aus der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2023 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 – RWBestV 2023).  Die Anpassung wird durch den Gesetzgeber festgelegt, nicht durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Nach dieser Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 wird der aktuelle Rentenwert von derzeit 36,02 Euro um 4,39 % auf 37,60 Euro angehoben. Die Berechnung des neuen  Rentenbetrags  ist  nur über den neuen Rentenwert und die jeweiligen Entgeltpunkte vorzunehmen.
 

Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden folgende Faktoren berücksichtigt:

- die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den alten Bundesländern im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 um 4,50 %, wobei die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte (Verhältnis der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zu der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vom Jahr 2020 zum Jahr 2021) berücksichtigt wird,

- den unveränderten durchschnittlichen Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021 in Höhe von 18,6 % sowie die unveränderten Aufwendungen für die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) in Höhe von 4 %, die zusammen im Ergebnis einen Faktor von 1,0000 ergeben, und

 - den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Veränderung beim Verhältnis von Rentenbeziehen den zu Beitragszahlenden abbildet, mit 0,9990.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung. 

 



 

 

4 Antworten

Klugpuperam 29.06.2023 | 13:08
Bei 22 Mrd. pro Monat, was sind da schon 17 Mio. im Jahr? Zum Anderen entbehren die 17 Mio. ja auch jeder Grundlage. Der aktuelle Rentenwert wird von einem konkreten Euro-Betrag auf einen neuen konkreten Euro-Betrag angepasst. Diese Anpassung wird hinterher in Prozenten ausgedrückt, weil sich das in den Zeitungen besser liest. Die Darstellung in Prozent ist aber die Ableitung vom eigentlichen Wert bzw. dessen Anpassung. Von den Prozenten auf den neuen Rentenzahlbetrag zu rechnen, heißt zwei unnötige Rechenschritte zu machen, mit entsprechenden Rundungen.
hmam 29.06.2023 | 13:10
Ihre Rente errechnet sich, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Angepasst wird immer nur der aktuelle Rentenwert, nicht Ihr individueller Rentenbetrag. Insofern passt der Bescheid und nichts verschwindet irgendwo im Nirwana. Den Rentnern, die ich kenne, ist der Rechenweg schlicht und ergreifend egal.
Jonnyam 29.06.2023 | 18:49
Offenbar lag Ihrer bisherigen Rente ein Betrag von zwischen 1.740 und 2030 € zugrunde. Nur dann ergibt sich bei einem auf 2 Stellen aufgerundeten Anpassungssatz von 4,39 % eine Differenz von 7 cent gegenüber der vorgeschriebenen Rentenanpassung durch Austauschen des bisherigen aktuellen Rentenwerts von 36,02 € mit dem neuen aktuellen Rentenwert von 37,60 €. Wäre der Prozentsatz nicht aufgerundet worden, hätte also statt des genauen Prozentsatzes von 4,38645 % nur 4,38 % betragen, hätten Sie bei Ihrer Berechnungsmethode sicherlich darauf hingewiesen, dass die tatsächlich im Rentenbescheid angegebene Rentenhöhe 14 cent „zu hoch“ sei. Zur Vermeidung von „etwas hohen Rundungsdifferenzen“ hat sich der Gesetzgeber gegen eine prozentuale Anpassung der Renten entschieden. Vielmehr erfolgt Jahr für Jahr eine „neue“ Berechnung mit den persönlichen Entgeltpunkte und dem neuen aktuellen Rentenwert. Mit der genauen Berechnung werden auch keine Renten gespart. Und schon lange nicht 17 Mio € im Jahr. Denn nicht jede der 20 Millionen Renten liegt zwischen monatlich 1740 und 2030 €.
Ratlosam 01.07.2023 | 10:21
Danke Jonny für die Aufklärung. Sind die 2 Nachkommastellen bei dem aktuellen Rentenwert gesetzlich vorgeschrieben? Oder wären auch drei, vier oder fünf möglich? Es gab ja schon mal das Problem, dass die Rentenversicherung bei der Teilrente nur ungern mit Nachkommastellen rechnen wollte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026