Hallo Ratlos,
die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich aus der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2023 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 – RWBestV 2023). Die Anpassung wird durch den Gesetzgeber festgelegt, nicht durch die Deutsche Rentenversicherung.
Nach dieser Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 wird der aktuelle Rentenwert von derzeit 36,02 Euro um 4,39 % auf 37,60 Euro angehoben. Die Berechnung des neuen Rentenbetrags ist nur über den neuen Rentenwert und die jeweiligen Entgeltpunkte vorzunehmen.
Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den alten Bundesländern im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 um 4,50 %, wobei die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte (Verhältnis der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zu der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vom Jahr 2020 zum Jahr 2021) berücksichtigt wird,
- den unveränderten durchschnittlichen Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021 in Höhe von 18,6 % sowie die unveränderten Aufwendungen für die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) in Höhe von 4 %, die zusammen im Ergebnis einen Faktor von 1,0000 ergeben, und
- den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Veränderung beim Verhältnis von Rentenbeziehen den zu Beitragszahlenden abbildet, mit 0,9990.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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