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Experten-Antwort

Frage zum Ausgleichsbetrag beim Versorgungsausgleich

von senf-dazu24.08.2015 | 09:42
1120 Ansichten
4 Antworten

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Tach zusammen! Bei einem Versorgungsausgleich wird ja i.d.R. sowohl ein Bonus als auch ein Malus berechnet, angenommen für den Mann - 10 EP werden an die Frau übertragen - 2 EP werden von der Frau an den Mann übertragen. Nun stellt sich mir die Frage, ob der Mann mit einem Ausgleichsbetrag den Malus von 10 EP ausgleichen kann oder nur die Summe von 8 EP. Hat jemand dazu eine passende Quelle parat?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

-diam 24.08.2015 | 10:07
nicht 10 und nicht 8 er kann seinen Abschlag von 4 EP ausgleichen. § 187 SGB VI
senf-dazuam 24.08.2015 | 13:14
Danke für die Antworten! Heute morgen habe ich leider dir rvLiteratur nicht aufrufen können, um mir diese Frage zu beantworten. Inzwischen habe ich allerdings auch in den RAA zum § 187 etwas dazu finden können.
icham 24.08.2015 | 12:37
Q -di: Da Senf-dazu von zu übertragenen EP'e spricht und nicht von Ehezeitanwartschaften, bleiben im Beispiel nach der "Verrechnung" noch 8 EP'e, die vom Mann abzugeben sind. und genau diese kann der Mann durch eigene Einzahlung ausgleichen.
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