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Experten-Antwort

Frage zum Begin der Erwerbsminderungsrente

von pero01.11.2013 | 15:28
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Februar 2012 einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe" an die DRV gestellt der zunächst abgelehnt wurde. (Zu dem Zeitpunkt war ich bereits 11 Monate AU.) Im Widerspruchsverfahren wurde eine stationäre Reha im März 2012 durchgeführt. Danach wurde mein Antrag (vom Feb. 2012) im Juli 2013 zu einem Renterantrag umgewandelt. Jetzt habe ich erfahren das eine EMR ab April 2013 bewilligt, also ab Nov. 2013 gezahlt werden soll. Mein Antrag ist aber vom Feb. 2012, also 14 Monate vor der Bewilligung der Rente. In meinem Fall ist es eindeutig belegbar das der Grund der Erwerbsminderung im März 2011 eingetreten ist. Krankengeld wurde durchgehend bis Oktober 2012 gezahlt. Im April wurde die Erwerbsminderung durch den Rehabericht belegt, aber es ist zweifelsfrei belegbar ich zum Zeitpunkt der Antragstellung Erwerbsgemindert war. Irgendwie verstehe ich das nicht. Müsste die Rente nicht rückwirkend ab Antragstellung gezahlt werden? Dazu kommt das für die Rentenberechnung die letzten 3 Jahre betrachtet werden. Im April 2013 war ich aber bereits 2 Jahre nicht mehr in meinem alten Beruf tätig und habe entsprechend weniger Einkommen erzielt. Lohnt sich ein Widerspruch/Klageverfahren? LG Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo pero,

im Forum kann niemand medizinische Aussagen treffen. Insofern kann auch niemand sagen,ob die Feststellung des Leistungsfalls der Erwerbsminderung zum richtigen Zeitpunkt erfolgte oder nicht.

Sofern Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, bleibt Ihnen doch nur das Widerspruchsverfahren. Ob dieses (oder ggf. ein anschließendes Klageverfahren) Aussicht auf Erfolg hat, kann Ihnen hier ebenfalls niemand sagen.

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9 Antworten

Schadeam 01.11.2013 | 15:53
Was nützen Ihnen Meinungen aus dem Forum? Keiner hier kann das wirklich beurteilen, ab wann EM vorliegt. Heute behaupten Sie, dass zweifelsfrei feststeht, dass bereis 2011 EM vorlag, wenn das wirklich zweifelsfrei ist - wieso haben Sie dann per Widerspruch um LTA gekämpft? Da haben Sie sich doch wohl auch noch nicht für EM gehalten, sondern sahen für sich Möglichkeiten in der Arbeit?
schade, schadeam 01.11.2013 | 17:59
hallo. pero es ist leider üblich, dass hier frustrierte Rentner am Wochenende versuchen, ihr angeknackstes Selbstwertgefühl zu reparieren und sich immer freuen, wenn sie " Was nützen Ihnen Meinungen aus dem Forum? " schreiben dürfen ;-) zum Glück gibt es auch noch die Expertenantworten :-)
peroam 01.11.2013 | 17:37
Schade, ich hatte mir fundierte Antworten erwartet. Ja, ich habe (und werde weiter) darum kämpfen wieder voll erwerbstätig zu werden, aber das hat nix damit zu tun das ich meinen Beruf nicht mehr Vollzeit ausüben kann. Und das ist doch wohl der entscheidende Faktor oder? Ich habe eben die Hoffnung noch nicht aufgegeben das es doch Wege gibt das ich wieder Vollzeit arbeiten kann. Das erst später die Ursachen erkannt wurden ist dabei auch nicht relevant. Die Ursachen lagen bei Antragstellung vor, sie waren aber nicht erkannt... Die Volle-EMR-Rente ergibt sich natürlich aus dem gesamten Versicherungsverlauf. Aber bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze werden die letzten 3 Jahre eingerechnet. Das waren also 2 Antworten die nichts aussagten und nicht hilfreich waren. Schade…
Martinam 02.11.2013 | 08:42
Rente wird gezahlt ab Rentenstellung ,da Ihrer im Juli 2013 gestellt(umgewandelt) wurde ist es auch so richtig
Schadeam 01.11.2013 | 21:26
Jede Wette: auch der Experte, der am Montag dran ist, wird die beiden gestellten Fragen nicht anders beantworten können, weil auch er/sie nicht weiß wann die EM eintrat und auch nicht weiß, ob ein Widerspruch sich lohnt. PS bin weder frustriert noch Rentner, sondern werde noch einige Jahre mit Freude arbeiten.
peroam 02.11.2013 | 08:08
Ich wurde im März 2011 AU geschrieben, habe eine Wiedereingliederung versucht, die scheiterte und habe danach, im Februar 2012, den Antrag gestellt. Zu dem Zeitpunkt war ich noch immer AU. Damit ist doch wohl eindeutig belegt das sich die Gründe für die Erwerbsminderung bereits im März 2011 manifestierten. Es ist auch nicht vorstellbar das meine Situation sich ab Antragstellung verschlechterten, nicht bei der Diagnose, im Gegenteil, durch die Behandlungen konnte ich ab November 2012 wieder reduziert arbeiten. Das die DRV 14 Monate braucht das festzustellen, darf mir ja wohl nicht zum Nachteil gereichen. Das ist der Inhalt meiner Frage und die hatte ich auch, nach meiner Meinung, eindeutig formuliert. Da ist es nicht hilfreich wenn infrage gestellt wird ob ich Erwerbsgemindert bin, das ist für mich nur sinnfreies rumtrollen...
peroam 04.11.2013 | 12:17
Danke für die Antwort. Es ist doch aber absurd zu glauben das die Probleme spontan während der Reha entstanden sind. Immerhin waren sie der Grund für Antragstellung 14 Monate vorher. Also Widerspruch und ggf. Klage. Okay. Wenn dir DRV das so möchte...
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