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Experten-Antwort

Frage zum EMR Zuschlag ab 2024

von Sonja12.06.2022 | 20:26
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5 Antworten

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Ich habe im August 2021 einen Antrag auf volle EWR gestellt, zuvor habe ich eine teilweise EWR seit 2004 bezogen. Im Feb2022 wurde mit die volle EWR rückwirkend zum 01.09.21 befristet bis 31.08.24 gewährt. Meine Frage , werde ich auch von der Erhöhung von 7,5% profitieren von der Zeit wo ich die schlechteren Bedingungen hatte? Danke für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonja,

wie „Abschläge“ schon geschrieben hat, beinhaltet Ihr Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits eine verlängerte Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit müsste bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und 10 Monaten andauern (nachzulesen in Ihrem Rentenbescheid).

Von den Erhöhungen durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz profitieren die Rentenbezieher, deren Renten in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben und deshalb ein deutlich früheres Ende der Zurechnungszeit (und eine entsprechend niedrigere Rente) haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Abschlägeam 12.06.2022 | 20:45
Nein. da bereits bei der Neuberechnung Ihrer dann vollen EM-Rente die höheren Zurechnungszeiten des Jahres 2021 berücksichtigt wurden und zwar auch inklusiv der Bewertung der davor gelegenen Teil-EM-Rente, werden Sie von einem nochmaligen Zuschlag nicht profitieren. Für Sie gilt nach Gesetzentwurf dann 'Rentenbeginn' 2021, also liegt dieser nach 31.12.2018. Den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfes, der unverändert vom Bundesrat am 13.06.2022 beschlossen wurde, finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001680.pdf
Sonjaam 12.06.2022 | 20:47
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Ich habe im August 2021 einen Antrag auf volle EWR gestellt, zuvor habe ich eine teilweise EWR seit 2004 bezogen. Im Feb2022 wurde mit die volle EWR rückwirkend zum 01.09.21 befristet bis 31.08.24 gewährt. Meine Frage , werde ich auch von der Erhöhung von 7,5% profitieren von der Zeit wo ich die schlechteren Bedingungen hatte? Danke für eine Rückmeldung.
Nein. da bereits bei der Neuberechnung Ihrer dann vollen EM-Rente die höheren Zurechnungszeiten des Jahres 2021 berücksichtigt wurden und zwar auch inklusiv der Bewertung der davor gelegenen Teil-EM-Rente, werden Sie von einem nochmaligen Zuschlag nicht profitieren. Für Sie gilt nach Gesetzentwurf dann 'Rentenbeginn' 2021, also liegt dieser nach 31.12.2018. Den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfes, der unverändert vom Bundesrat am 13.06.2022 beschlossen wurde, finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001680.pdf
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Didiam 13.06.2022 | 19:14
Wenn der Zuschlag zur EWR in 2024 kommen,ist das ein einmaliger Zuschuss,auf die jetzige Rente,oder wird darauf aufgebaut und für vergangene Jahre neu berevhnet und nachgezahlt?
W°lfgangam 13.06.2022 | 19:23
Hallo Didi, der Zuschlag erfolgt dauerhaft - ab 2024, weiter für die Zukunft/bis ans Lebensende. Eine Neuberechnung + Nachzahlung für die abgelaufenen Jahre vor 2024 erfolgt nicht. Gruß w.
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