Hallo Sonja,
wie „Abschläge“ schon geschrieben hat, beinhaltet Ihr Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits eine verlängerte Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit müsste bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und 10 Monaten andauern (nachzulesen in Ihrem Rentenbescheid).
Von den Erhöhungen durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz profitieren die Rentenbezieher, deren Renten in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben und deshalb ein deutlich früheres Ende der Zurechnungszeit (und eine entsprechend niedrigere Rente) haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung