Hallo Sabine,
wenn mit Ihrem Arbeitgeber bereits 'intern' vereinbart wurde, dass Sie jetzt und ggfs. auch zukünftig nur 20 Stunden arbeiten mit dem geringeren Verdienst, dann können Sie dies auch so angeben. Falls die EM-Rente abgelehnt werden sollte, wäre es der DRV ja egal, ob Sie dann wieder mehr arbeiten (müssten).
Es geht auch mit um die Prüfung, 'ob' Sie überhaupt einen Arbeitsplatz haben und den ggfs. als Teilzeitstelle, denn ganz ohne Arbeitsplatz könnte bei Vorliegen der Voraussetzungen eine 'gesundheitlich halbe EM-Rente' auch als volle bezahlt werden ('Arbeitsmarktrente').
Der Hinzuverdienst für eine volle EM-Rente wird in 2024 voraussichtlich etwas erhöht und entsprechend auch der für eine halbe. Bei einer halben EM-Rente ist dies aber nur 'mindestens' frei, es würde für Sie individuell berechnet (wenn Sie also aufgrund Ihrer Versicherungshistorie weniger verdienen dürften, ist dieser Betrag dann dennoch 'frei').
Einkommen, wie z.B. Sonderzahlungen, die nicht vertraglich festgelegt sind und die also 'unvorhersehbar' sind, brauchen Sie jetzt noch nicht angeben.
Wie es mit dem Hinzuverdienst ansonsten berechnet werden würde, können Sie hier nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Nebenbei erwähnt: Sie 'müssen' die Arbeitszeit nicht bereits vor Abschluss des Antragsverfahrens reduzieren. So lange Sie es noch 'irgendwie' schaffen, mehr zu arbeiten, dürften Sie das trotz Antragstellung. Es gibt keine rechtliche Vorgabe, dass jemand, der eine EM-Rente beantragt (hat), nur noch Teilzeit arbeiten darf oder gar dauerhaft krank geschrieben sein muss, so lange über einen Antrag noch nichts entschieden
Die Arbeitszeitreduzierung hätte aber Einfluss auf einen Krankengeldanspruch, der ggfs. ja noch 'dazwischen' kommen kann (der richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen, nicht nachdem, was im Vertrag steht).
Wenn also nun zur Weihnachtszeit doch wieder Mehrarbeit anfällt, nehmen Sie das Geld mit, so lange Ihre Gesundheit da mitspielt :-)
Alles Gute!