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Experten-Antwort

Frage zum neuen Hinzuverdienst

von Magdalena24.01.2017 | 15:09
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10 Antworten

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Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Hinzuverdienst: Im Februar werde ich 63 Jahre alt, die 45 Jahre habe ich bereits voll und könnte somit ab 01.07.17 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen. Auf Grund der Auftragslage im Betrieb werde ich aber noch zwei Monate länger arbeiten. Mein Gehalt liegt bei rund 2.700 Euro im Monat. Ist es tatsächlich richtig, dass ich die Altersrente trotzdem ab 01.07.17 in voller Höhe bekommen kann, da ich die dann geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr nicht überschreiten werde? Oder wird bei einem Rentenbeginn 01.07.17 die Hinzuverdienstgrenze auch halbiert? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Magdalena,

den Aussagen von Oldenburger und KSC können wir nur zustimmen.

Die genannten Einkommen überschreiten Ihre Hinzuverdienste ab Ihrem Rentenbeginn im Juli nicht.

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9 Antworten

Oldenburgeram 24.01.2017 | 15:13
Moin, Magdalena, ja, das ist korrekt. Gruß, Oldenburger
Oldenburgeram 24.01.2017 | 15:16
Ich habe Ihre zweite Frage nicht gesehen... Nein, es erfolgt keine Halbierung der Grenze von 6300,- EUR. Gruß, Oldenburger
Schadeam 24.01.2017 | 16:02
Ja das will unser Gesetzgeber tatsächlich so. Und dann haben Sie immer noch 900 € "frei" fürs restliche Jahr. Und würde die Rente erst zum 01.12.17 beginnen dürften Sie im Dezember schlappe 6300 € zuverdienen und würden trotzdem die volle Dezemberrente bekommen.
W*lfgangam 24.01.2017 | 18:59
Zitat von Oldenburger anzeigenausblenden
Hallo Oldenburger, interessante Info. Heißt, es folgt ein strikter Schnitt mit Ablauf 30.06.2017/was vorher war, zählt nicht und die 6300 gelten tatsächlich für die nur 6 Restmonate 2017? Ist das schon öffentlich bzw. auch nachlesbar /Besprechungsergebnisse /eingeflochten in die RAA? Gruß w.
KSCam 24.01.2017 | 19:11
In der Fragestellung geht es darum, dass die Rente zum 01.07.17 beginnt und in diesem Fall darf man zulässig von Juli bis Dezember 6300 € zuverdienen. Bis zum 30.06. ist hier kein Zuverdienst zu beachten (Magdalena ist da ja noch ganz normal beschäftigt). Ob das 2 mal 2700 € oder 3 mal 2100 € oder 6 mal 1050 € sind, spielt keine Rolle. In allen diesen 3 Fällen besteht für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2017 der volle Rentenanspruch.
Oldenburgeram 24.01.2017 | 19:26
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nein, es erfolgt keine Halbierung der Grenze von 6300,- EUR.
Hallo Oldenburger, interessante Info. Heißt, es folgt ein strikter Schnitt mit Ablauf 30.06.2017/was vorher war, zählt nicht und die 6300 gelten tatsächlich für die nur 6 Restmonate 2017? Ist das schon öffentlich bzw. auch nachlesbar /Besprechungsergebnisse /eingeflochten in die RAA? Gruß w.
Moin, W*lfgang, es ist dann immer der Hinzuverdienst im Rentenbezugszeitraum (hier also der 01.07. bis 31.12.) mit der Jahreshinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,- EUR zu vergleichen. Ob das Entgelt dann in den 6 Kalendermonaten oder in weniger Kalendermonaten erzielt wird, ist egal. Das gleiche gilt übrigens, wenn die Regelaltersgrenze zum Beispiel zum 01.06. eines Jahres erreicht wird. Dann ist wieder ein Hinzuverdienst in den verbleibenden 5 Monaten der vorgezogenen Altersrente bis 6.300,- EUR rentenunschädlich. Oder auch in einem Monat... Errinnern Sie sich, dass ich einmal geschrieben habe, dass mir andere Sachen viel mehr Sorgen machen als die jährliche Neufeststellung mit den ultrahohen Zugangsfaktoren? Dies ist ein Punkt. ICH möchte nicht aktuell die Beratung der Rentenantragsteller übernehmen. Das ist dann wohl Ihr Job. Wo kommen Sie denn eigentlich her? Gruß, ein teil-entspannter Oldenburger
W*lfgangam 24.01.2017 | 21:04
Zitat von Oldenburger anzeigenausblenden
Hallo Oldenburger, aus der Gegend, wo man sagt, die Ostfriesen kommen nie nach Braunschweig, die kehren bei 'Wenden' immer um ;-) Nein, nicht Versicherungsamt BS, das wäre jetzt zu leicht *g Aber Versicherungsamt passt schon. > Errinnern Sie sich, dass ich einmal geschrieben habe, dass mir andere Sachen viel mehr Sorgen machen als die jährliche Neufeststellung mit den ultrahohen Zugangsfaktoren? Es war nicht etwa der 'kleine' Verwaltungsaufwand für die DRV, der mit den permanenten Rückrechnungen einhergeht? Doch, Sie sind stets auch kritisch, wunde Punkte anzusprechen - besonders wenn 'unausgegorene' Gesetze nachgehenden 'Feinschliff' erfordern /und auch im Beratungsbereich nicht unwesentliche Mehrarbeit verursachen - das sehe nicht anders! Hintergrund meiner Nachfrage ist, dass bis vor wenigen Tagen noch 'offen' war, wie mit der 1. Jahreshälfte 2017 im Hinblick auf die 6300-EUR-Freigrenze für _12 Monate_ zu verfahren ist, scheint ja nun intern geklärt – 'Jahresgrenze 6300' gilt für Rest-2017 ab 01.07. ff. Offen ist für mich noch eine vorangegangen Frage nach der Definition Altersteilrente - zu lesen ist von 99 %, während ich behauptet habe, auch 99,9999 % ist eine Teilrente, weil es dazu keine gesetzliche Beschränkung auf zwingend 99 % gibt, aus diesem Thread: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > ICH möchte nicht aktuell die Beratung der Rentenantragsteller übernehmen. Ich gebe Ihnen gerne ein paar Termine ab ;-) Bei jedem 2. Altersrentenantrag müssen Sie das Thema zwingend ansprechen - "ich will da noch was hinzuverdienen" ... Gruß w.
Oldenburgeram 24.01.2017 | 21:21
Moin, W*lfgang, da haben Sie Punkt 2 erwischt. Eine Teilrente zu 99 Prozent wurde schon abgenickt, jetzt denkt man auch darüber nach, ob der Gesetzgeber nicht auch eine Teilrente zu 99,99 Periode % Prozent gemeint hat. Gut, bis auf Vier Stellen hinter dem Komma sollten wir ja rechnen können. Schade, ich bin schon vor "Wenden" umgedreht. Gruß, Oldenburger
W*lfgangam 24.01.2017 | 21:37
Zitat von Oldenburger anzeigenausblenden
...wäre ja auch gänzlich neu/macht man ja auch nur im Rahmen der gesamten Rentenberechnung *g Warten wir die Entwicklung/Auslegung ab ... Gruß w. PS: Wenden - trauen Sie sich, einfach Navi aus und durchfahren, aber Vorsicht, das Land beginnt sich in Höhen und Tiefen zu wellen ...als Seenaher Bewohner balancieren Sie das breitbeinig aus ;-)
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