Hallo Michael,
es gibt verschiedene Altersrentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie können also auch gleichzeitig die Voraussetzungen für mehrere Altersrenten erfüllen und haben dann die Wahl, welche Sie beanspruchen.
Die Regelaltersrente können Sie ab Vollendung des 67. Lebensjahres erhalten, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Das wäre dann am 01.03.2040
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie ab Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei erhalten, wenn Sie bis dahin die 45-jährige Wartezeit erfüllt haben. Das wäre dann am 01.03.2038.
Es gibt aber auch die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier könnten Sie frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Altersrente gehen, wenn Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllt haben. Der Rentenbeginn ab dem 01.03.2036 wäre aber mit Abschlägen in Höhe von 14,4% verbunden. Jeden Monat den Sie diesen Rentenbeginn nach hinten verschieben, verringert sich der Abschlag um jeweils 0,3% (z.B. 01.05.2036 = -0,6% für zwei Monate = 13,8%).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung