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Experten-Antwort

Frage zum Verpflegungsgeld während der beruflichen Reha

von Jörg23.04.2024 | 07:02
977 Ansichten
9 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde eine berufliche Reha durch die DRV bewilligt. Die Maßnahme erfolgt an meinem Wohnort. In den Unterlagen, welche ich von der DRV erhalten habe, wird mir mitgeteilt das ein „pauschalisiertes Verpflegungsgeld“ in Höhe von 199,40 Euro monatlich gezahlt wird. Für Monate in denen ich nur tageweise in der Einrichtung bin, in meinem Fall zum Beginn und zum Ende der Maßnahme, werden 6,65 Euro pro Kalendertag gezahlt. Auf meine Frage an die DRV wie ich dieses Geld ausbezahlt bekomme wurde ich an den Bildungsträger verwiesen. Dieser teilte mir wiederum mit das keine Auszahlung erfolgt weil ich ja ein kostenloses Mittagessen bekomme. Nun meine Frage, besteht eine Anspruch darauf sich das Verpflegungsgeld auszahlen zu lassen oder nicht? Ich bin ja auch nur ca. 22 Tage pro Monat in der Einrichtung, also würde das Geld was rein rechnerisch auf die Wochenende entfällt einbehalten ohne das ich ein Mittagessen bekomme.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2024 | 10:55

Hallo,

mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte erneut an die Stelle, die die Reha Maßnahme bewilligt hat. Dort erhalten Sie auch fundierte korrekte Antworten, die auf Ihren Fall zugeschnitten sind.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

8 Antworten

Rentenschmiedam 23.04.2024 | 07:19
Guten Morgen, Sie haben doch die Antwort vom RV-Träger bekommen. Das Verpflegungsgeld bekommt die Einrichtung weil sie für jeden Tag Verpflegung für Sie bereithält. Ob Sie nun da essen oder nicht macht keinen Unterschied weil die Kosten für die Küche etc ja trotzdem anfallen. Mit besten Grüßen
Kaum zu glauben.am 23.04.2024 | 07:27
Vorstellungen und Wünsche gibt es, da kann man nur verständnislos mit dem Kopf schütteln. Nehmen Sie das angebotene Essen in Anspruch oder lassen Sie es. Eine Auszahlung als Ersatz kommt nicht in Betracht.
passt was nichtam 23.04.2024 | 08:32
Nach Ihren Angaben nehmen Sie an einer ambulanten Maßnahme (tagsüber Einrichtung, nachts zu Hause) teil. Da beträgt das Verpflegungsgeld 70,30 €/tgl .3,80 €. Ich kenne die Unterlagen nicht, aber entweder haben Sie versehentlich die falschen bekommen oder Sie sind in die falsche Rubrik geraten. Wenn Sie etwas rechnen, werden Sie feststellen, dass bei diesem Monatssatz das Wochenende nicht beinhaltet ist.
klärenlassenam 23.04.2024 | 09:06
passt was nicht schrieb

Nach Ihren Angaben nehmen Sie an einer ambulanten Maßnahme (tagsüber Einrichtung, nachts zu Hause) teil. Da beträgt das Verpflegungsgeld 70,30 €/tgl .3,80 €. Ich kenne die Unterlagen nicht, aber entweder haben Sie versehentlich die falschen bekommen oder Sie sind in die falsche Rubrik geraten. Wenn Sie etwas rechnen, werden Sie feststellen, dass bei diesem Monatssatz das Wochenende nicht beinhaltet ist.

nach meinem Verständnis stimme ich Ihnen zu. Es müsste erstmal geklärt werden, ob stationär (worauf die 199,xx € schließen lassen) oder ambulant (tägliches Hin- und Zurückfahren). Ausgezahlt würde wohl nur etwas, wenn die Einrichtung kein Essen zur Verfügung stellt (ambulant: also auch kein Mittagessen bei > 8h Abwesenheit, stationär keine Komplettversorgung Frühstück/Mittagessen/Abendessen).
Wahram 23.04.2024 | 10:20
Kaum zu glauben. schrieb

Vorstellungen und Wünsche gibt es, da kann man nur verständnislos mit dem Kopf schütteln.

Nehmen Sie das angebotene Essen in Anspruch oder lassen Sie es. Eine Auszahlung als Ersatz kommt nicht in Betracht.

Kein Plan, was sich die Leute immer mokieren. Während der Umschulung ein warmes Mittagessen bekommen, ist eine ausgezeichnete Leistung!
Jörgam 23.04.2024 | 10:32
Kaum zu glauben. schrieb

Vorstellungen und Wünsche gibt es, da kann man nur verständnislos mit dem Kopf schütteln.

Nehmen Sie das angebotene Essen in Anspruch oder lassen Sie es. Eine Auszahlung als Ersatz kommt nicht in Betracht.

Sehr geehrte(r) Kaum zu glauben, ich habe natürlich keine Ahnung ob Sie zu den Experten zählen auf deren Antwort ich gehofft hatte. Vermutlich aber nicht, sonst hätten Sie sich sicherlich nicht mit so einem Pseudonym gemeldet. Ich kann natürlich lesen und die Summe steht so in den Unterlagen und ja die Maßnahme findet an meinen Wohnort statt, das nur für die anderen Profis die geantwortet haben. 199,40 Euro auf die durchschnittlich 22 Tage an denen ich ein Mittagessen bekomme macht ca. 9,- Euro. Das ist für ein Mittagessen in einer Kantine schon sportlich. Und im Übrigen würde ich mir nicht anmaßen über andere wegen einer schlichten Frage den Kopf schütteln zu müssen.
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