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Experten-Antwort

Frage zum Zustandekommen des Zeitraums bei Ermittlung von ``Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten``

von Michael17.06.2024 | 11:02
176 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, sehr geschätzte Experten-Community. Können Sie mir bitte folgende Frage zur vollen Erwerbsminderungsrente beantworten. Es geht dabei um den Posten des Rentenbescheides ``Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten``: Welcher Zeitraum wäre hier bei Prüfung der Berechnung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten anzuwenden? Hierzu gibt es keine Angaben im Rentenbescheid. Vom 17.Lebensjahr bis zum Entstehung des Anspruches auf volle Erwerbsminderungsrente ODER vom 17.Lebensjahr bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente? Wenn ich noch ins Detail gehen dürfte, dann möchte ich auch gerne wissen, welche Zeiten bei dieser Berechnung wie berücksichtigt werden sollten: Ich bin ein Nicht–EU-Ausländer, 1969 geboren, ab meinem 17.Lebensjahr absolvierte ich Hochschulausbildung in meinem Geburtsland (1986-1992, im Versicherungsverlauf als „Hochschulausbildung“ enthalten), danach arbeitete ich bis 2003 ebenso in meinem Geburtsland (diese Zeit wurde entsprechend geltender Gesetzgebung nicht anerkannt und ist in meinem Versicherungsverlauf folglich nicht enthalten), 2003 übersiedelte ich nach Deutschland und fing 2004 an, hierzulande zu arbeiten und arbeitete ununterbrochen bis Ausbrechen meiner Erkrankung im Mai 2022 (Beitragszeiten in Deutschland 2004-2022 im Versicherungsverlauf berücksichtigt). Der Zeitraum seit Mai 2022 bis 2035 ist im Versicherungsverlauf als Zurechnungszeit vermerkt. Vielen Dank und mit freundlichem Gruß Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 11:42

Hallo Michael,

 

wir empfehlen Ihnen aufgrund Ihrer umfangreichen Beratungsanliegen einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mondkindam 17.06.2024 | 11:33
Fordern Sie sich die Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid an, dann können Sie es nachlesen.
Berateram 17.06.2024 | 13:14
Die Antwort des Experten zu Ihrer ersten Anfrage war doch eindeutig. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wiederholte Anfragen hier im Forum ändern den Sachverhalt auch nicht.
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