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Experten-Antwort

Frage zum Zwischenübergangsgeld

von Lisanna09.07.2015 | 16:56
932 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine medizinische Reha gemacht. Auf dem Entlassungsschein wird eine "LTA auf dem Zweiten Arbeitsmarkt" empfohlen sowie eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Habe ich Anrecht auf Zwischenübergangsgeld auch wenn es sich um eine berufliche Teilhabe auf dem Zweiten Arbeitsmarkt handelt? Danke und Grüße, Lisanna

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lissana,

bei einer beruflichen Rehabilitationsleistung auf dem zweiten Arbeitsmarkt handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Leistung in einer Werkstatt für Behinderte nach § 39 SGB IX . Bei dieser Art der Leistung besteht kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisanna,

unter zweiter Arbeitsmarkt versteht man nicht ausschließlich nur Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), aber im Rahmen von Rehabilitationsleistungen kommen hier eher nur diese Leistungen in Betracht.

Zum Zwischenübergangsgeld: Können aus Gründen, die nicht vom Leistungsempfänger zu vertreten sind, die im Rahmen eines Reha-Gesamtplanes erforderlichen einzelnen Leistungsabschnitte nicht unmittelbar aufeinanderfolgen, besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht oder eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann. Die nachfolgende Leistung muss eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Bei den nachfolgenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben muss es sich dabei konkret um Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Unterstützte Beschäftigung, Weiterbildung oder Ausbildung im Sinne des § 33 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SGB IX handeln. Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld auslösen, gehören jedoch unter anderem Leistungen in einer WfbM nach § 40 SGB IX.

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2 Antworten

???am 10.07.2015 | 08:03
Recht unwahrscheinlich. Das erste was dagegen spricht, ist, dass ein Krankengeldanspruch vorgehen würde. Eine Reha-Klinik kann außerdem nicht dauerhaft krankschreiben, das müsste schon Ihr behandelnder Arzt übernehmen. Außerdem klingt "2.Arbeitsmarkt" für mich eher nach einer Umdeutung in einen Rentenantrag.
Lisannaam 10.07.2015 | 12:03
Hallo, Vielen Dank für die Antworten. Anspruch auf Krankengeld besteht nicht, da ich ausgesteuert wurde. Meine Fragen wären: Inwiefern bedeutet Zweiter Arbeitsmarkt gleich Werkstatt für Behinderte? Und Zwischenübergangsgeld enthält man zwischen Massnahmen für die ein Anspruch für Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Das trifft meines Erachtens auch für eine LTA in einer WfB zu. Gibt es genaue Gesetze oder Urteile dazu, dass man in dem Fall kein Zwischenübergangsgeld bekommt. Danke und viele Grüsse Lisanna
Deutsche Rentenversicherung
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