Hallo Zaungast,
für die Altersrente wegen Arbeitslosikeit sind die 8 Jahre Pflichbeiträge in den letzten 10 Jahren Voraussetzung; bei der Altersrente für Frauen benötigt man mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr.
Es handelt sich jeweils um vorgezogene Altersrenten, also um Ausnahmen zur Regelaltersrente. Diese sollten nach dem Willen des Gesetzgebers wohl nur den Personen zustehen, die auch im rentennahen Alter eine besondere "Bindung" zur Rentenversicherung hatten. Die langjährige Hausfrau oder auch ehemals Rentenversicherte, die ins Beamtenverhältnis gewechselt sind, sollten hier nicht begünstigt werden.
Hallo August,
bei Erfüllung der 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten wäre natürlich eine Altersrente für langjährig Versicherte oder auch für Schwerbehinderte möglich.
Vermutlich hat die Fragestellerin diese 35 Jahre aber nicht erfüllt, wenn sie die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen nicht erfüllt hat: nämlich nach dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten.
So, Dann weiß ich ja Bescheid. Danke für die schnellen Antworten.
Dann brauch ich wohl keinen renten-Antrag stellen,obwohl soeben 63 Jahre geworden und seit 4 Jahren schwerbehindert und seit 3 Jahren die Schwiegermutter in Pflegestufe 1 ohne Versicherungspflicht pflege.Da ist man halt "nur" Hausfrau für die RV.
MfG Elisabeth
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