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Experten-Antwort

Frage zur Altersrente für Frauen vor 1952 geboren

von Zaungast29.08.2013 | 12:46
1928 Ansichten
7 Antworten
Hallo,kann mir hier jemand meine Frage beantworten, warum in den Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen Altersrente immer drinsteht, daß man ausgerechnet in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung man 8 Jahre Beiträge gezahlt haben sollte, wenn man doch die Vorversicherungszeit ( 15 Jahre) schon viel eher erfüllt hatte .? Ist, glaub ich ,ähnlich bei der Altersrente nach Arbeitslosigkeit? Versteh ich irgendwie nicht ganz... MfG Elisabeth

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.08.2013 | 14:03

Hallo Zaungast,

für die Altersrente wegen Arbeitslosikeit sind die 8 Jahre Pflichbeiträge in den letzten 10 Jahren Voraussetzung; bei der Altersrente für Frauen benötigt man mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr.

Es handelt sich jeweils um vorgezogene Altersrenten, also um Ausnahmen zur Regelaltersrente. Diese sollten nach dem Willen des Gesetzgebers wohl nur den Personen zustehen, die auch im rentennahen Alter eine besondere "Bindung" zur Rentenversicherung hatten. Die langjährige Hausfrau oder auch ehemals Rentenversicherte, die ins Beamtenverhältnis gewechselt sind, sollten hier nicht begünstigt werden.

Experten-Antwortam 29.08.2013 | 15:36

Hallo August,

bei Erfüllung der 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten wäre natürlich eine Altersrente für langjährig Versicherte oder auch für Schwerbehinderte möglich.

Vermutlich hat die Fragestellerin diese 35 Jahre aber nicht erfüllt, wenn sie die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen nicht erfüllt hat: nämlich nach dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten.

5 Antworten

Bieneam 29.08.2013 | 13:38
Das sind die Voraussetzungen der jeweiligen Renten. Diese Voraussetzungen hat der Gesetzgeber festgelegt.
-am 29.08.2013 | 14:36
Zaungast schrieb

So, Dann weiß ich ja Bescheid. Danke für die schnellen Antworten.

Dann brauch ich wohl keinen renten-Antrag stellen,obwohl soeben 63 Jahre geworden und seit 4 Jahren schwerbehindert und seit 3 Jahren die Schwiegermutter in Pflegestufe 1 ohne Versicherungspflicht pflege.Da ist man halt "nur" Hausfrau für die RV.

MfG Elisabeth

Der Hinweis auf die "Hausfrau" war absolut nicht abwertend gemeint, sondern ein sachliches Beispiel. Es tut mir leid, wenn es bei Ihnen anders angekommen sein sollte. Im Übrigen hat "die RV" damit gar nichts zu tun, die entsprechenden Vorschriften wurden vor vielen Jahren vom Bundestag so festgelegt und der Rentenversicherungsträger hat da keinen Beurteilungsspielraum...
Zaungastam 29.08.2013 | 14:30
So, Dann weiß ich ja Bescheid. Danke für die schnellen Antworten. Dann brauch ich wohl keinen renten-Antrag stellen,obwohl soeben 63 Jahre geworden und seit 4 Jahren schwerbehindert und seit 3 Jahren die Schwiegermutter in Pflegestufe 1 ohne Versicherungspflicht pflege.Da ist man halt "nur" Hausfrau für die RV. MfG Elisabeth
Augustam 29.08.2013 | 15:28
Hab ich das richtig verstanden - wenn Frau 63 Jahre alt ist, die erfordrlichen 35 Jahre zusammen hat, kann sie dann nicht wenigstens mit den endsprechenden Abzügen in Rente gehen, nur weil sie zB. die letzten 10 Jahre nicht gearbeitet hat, sondern "nur" die Eltern gepflegt hat ??
Feliam 29.08.2013 | 15:34
Hier geht es um eine andere Art der Altersrente, die für langjährig Versicherte. Hat jemand 35 Jahre Versicherungszeiten (auch für Kinder, Pflege oder Arbeitslosigkeit...), kann er mit 63 mit den entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Die vorgenannten besonderen Voraussetzungen gelten für die Altersrente für Frauen oder nach Arbeitslosigkeit, die in der Vergangenheit schon mit 60 in Anspruch genommen werden konnten.
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