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Experten-Antwort

Frage zur Altersrente mit GdB 60

von In Arbeit04.10.2014 | 22:23
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5 Antworten

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Hallo, hat sich mit der neuen Rente ab 63 auch was für die frühere Berentung geändert, wenn man einen GdB von mind. 50 hat? Ich bin Jg. 11/62, habe dieses Jahr im November 35 anrechenbare Arbeitsjahre und Entgeltpunkte für 1 Kind, Jg. 85 (bin verwitwet). Des Weiteren habe ich einen GdB von 60. Wann kann ich frühestens in (vorgezogene) Altersrente gehen, wg. der GdB-Einstufung (Besserung ausgeschlossen) und auch mit allen möglichen Einbußen? EM-Rentenantrag ist derzeit nicht relevant. Danke für Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo In Arbeit,

wir schließen uns den Ausführungen zur Altersrente für Schwerbehinderte von SaschaK an (Voraussetzung mindestens 35 Versicherungsjahre und bei Beginn der Rente muß ein GdB von mindestens 50 vH weiter bestehen).

Eine Änderung hat sich bei dieser Rente durch die neue Gesetzgebung ab 01.07.2014 nicht ergeben. Bei der neuen Gesetzeslage brauchen Sie für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre und würden diese bei Ihrem Geburtsjahrgang 1962 auch erst mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten können.

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4 Antworten

Hudiniam 04.10.2014 | 22:54
Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte zum 01.12.2025 mit einem Abschlag von 13.2 % in Anspruch nehmen. Ob das dann im Jahr 2025 auch noch Bestand hat,das wissen nur die Götter.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 05.10.2014 | 10:55
Können Sie mein Halbwissen erhöhen, in dem Sie mir bestätigen, dass bereits mit 50% die Rente auf Grund Behinderung schon ab 1.4.24 und nur 10,8% möglich wären ?? MfG.
Heinoam 05.10.2014 | 19:19
Dieses neue Gesetz hat für uns Schwerbeh. nichts gebracht, VDK, Verdi, usw. lagen im Tiefschlaf. Ein Beispiel, 53 geb. 45 Beitragsj., Schwerbeh. vorher mit 63 u 7 mon. in Rente, jetzt 63 u 2 mon. gerade noch 5 mon. Vorteil. Dann schreiben immer wieder diese klugen Experten, der Schwerbeh. kann ja mit 60 u 7 mon. in Rente mit 10,8% Abschlag. Von was die Rentner dann leben sollen sagt Ihnen niemand.
SaschaKam 06.10.2014 | 10:54
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann bei Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten ungekürzt in Anspruch genommen werden. Eine vorgezogene Inanspruchnahme ist bis zu drei Jahre früher möglich, bei Jahrgang 1962 also ab 61 Jahren und 8 Monaten, mit den ensprechenden Kürzungen (0,3% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, also bis zu 10,8%).
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