Hallo In Arbeit,
wir schließen uns den Ausführungen zur Altersrente für Schwerbehinderte von SaschaK an (Voraussetzung mindestens 35 Versicherungsjahre und bei Beginn der Rente muß ein GdB von mindestens 50 vH weiter bestehen).
Eine Änderung hat sich bei dieser Rente durch die neue Gesetzgebung ab 01.07.2014 nicht ergeben. Bei der neuen Gesetzeslage brauchen Sie für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre und würden diese bei Ihrem Geburtsjahrgang 1962 auch erst mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten können.