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Frage zur Antwort

von Max Meyer19.08.2015 | 23:45
1061 Ansichten
3 Antworten

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Folgende Antwort gaben Sie mir >>Hallo Herr Meyer, dem Grunde nach, hat Ihr Bekannter Ihnen gute Ratschläge gegeben, wobei man sagen muss, dass es sich hierbei um eine Wette gegen Ihre eigene Gesundheit handelt. Diese zusätzlichen Beiträge werden erst bei einem späteren Versicherungsfall berücksichtigt, welcher die volle Erwerbsminderung, die Erreichung einer Altersgrenze für eine Altersrente als auch der Tod für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente sein kann. Durch eine erhöhte Bewertung der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente wirken sich die Nachzahlungen bei einer Erwerbsminderungsrente i.d.R. positiver als bei einer späteren Altersrente aus. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung auf die Nachzahlung der frw. Beiträge eine Probeberechnung für eine volle Erwerbs- und für eine Altersrente erstellen. Das dürfte dann eine gute Grundlage für eine Entscheidung sein. Ratsam wäre hier auch der Besuch einer Beratungsstelle, wobei diese Probeberechnungen nicht in allen Fällen vor Ort durchgeführt werden können.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Grunde nach würde eine solche Berechnung durchgeführt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Max Meyeram 19.08.2015 | 23:52
Meine Frage dazu lautet Also wenn ich das richtig verstanden habe hat mein Freund recht, das von einer halben Erwerbsminderungsrente zu einer vollen Erwerbsminderungsrente (wegen verschlechterung des Gesundheitszustandes) der Leistungsfall neu berechnet wird. Und da es sich um einen neuen Leistungsfall handelt, zählen die freiwillig gezahlten Beiträge die während einer halben Erwerbsminderung gezahlt worden erst beim neuen Leistungsfall volle Erwerbsminderung spätestens aber bei Tod oder wegen Altersrente. Richtig verstanden?
Die Farbe Schwarzam 20.08.2015 | 07:47
ja...
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