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Experten-Antwort

Frage zur Arbeitsmarktrente und Pflegehilfe für eine andere Person

von KaeferKatze13.02.2020 | 21:12
190 Ansichten
1 Antworten
Guten Abend, ich erhoffe mir Hilfestellung bei dem folgendem Thema. Zur Zeit erhalte ich die Arbeitsmarktrente, da der Arbeitsmarkt für mich als verschlossen gilt. Ich beziehe zusätzlich aufstockende Leistungen in Form von ALG II. In dem Haus, in dem ich wohne, bat mich eine ältere Nachbarin, ob ich sie nicht ein wenig unterstützen könne. Sie hat einen Pflegegrad, einmal in der Woche kommt der Pflegedienst und fährt mit ihr einkaufen (das kann sie nicht mehr allein machen, da eine Sehbehinderung vorliegt und sie im Einkaufsmarkt allein überfordert wäre). In der Wohnung kommt sie ansonsten ganz gut zurecht und benötigt nur bei wenigen Dingen etwas Hilfestellung. Bisher war ihre Tochter als Pflegeperson eingetragen, sie kann dies jedoch aus persönlichen Gründen nicht mehr fortführen. Nun frage ich mich, ob es Sinn macht, dass ich es versuche. Es geht um unter zehn Stunden die Woche, verteilt auf mehrere Tage (vom Aufwand her unter 3 Stunden am Tag). Hilfe benötigt die Dame nur beim Vorrichten ihrer Medikamente (ggf. auch Rezept und Abholen derselben) und beim Schriftverkehr, der anfällt. Von dem Pflegegeld möchte sie mir für die Aufwendungen 100,00 Euro im Monat geben. Ist das nun als eine Art Einkommen zu werten oder lediglich als Aufwandsentschädigung? Ich bin da leider reichlich überfragt. Soweit ich aber dazu im Stande bin, das alles richtig zu erkennen, wäre die Arbeitsmarktrente nicht weiter beeinflusst und dürfte weiter bestehen. Eine Änderung würde nur dann eintreten, sollte der Aufwand bei 3 Stunden oder mehr liegen (am Tag)? Was genau, sollte es wirklich dazu kommen, dass ich in geringem Umfang meiner Nachbarin aushelfe, muss ich für die DRV angeben, bzw. welche Infos oder Dokumente werden denn da benötigt? Gibt es ein Formular, dass ich nutzen kann? Ich bedanke mich schon einmal herzlich für Antworten und bitte fragt, falls etwas unklar ist, damit ich darauf gezielt eingehen kann. LG KaeferKatze

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2020 | 15:41

Hallo KaeferKatze,

sofern Sie die Leistungen für die Nachbarin als Pflegeperson erbringen und dies bei der Kranken-/Pflegekasse der Nachbarin angemeldet ist, ist dies kein anzurechnendes Einkommen bei Ihrer Erwerbsminderungsrente.

Sollte die Leistung bei der Nachbarin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt der Nachbarin durchgeführt wird, müssen Sie über die Minijob-Zentrale angemeldet werden und Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend mitteilen, dass Sie diesen Minijob ausüben. Auch in diesem Fall würden sich die Entgelthöhe und die geringe Stundenzahl nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken.

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