Hallo KaeferKatze,
sofern Sie die Leistungen für die Nachbarin als Pflegeperson erbringen und dies bei der Kranken-/Pflegekasse der Nachbarin angemeldet ist, ist dies kein anzurechnendes Einkommen bei Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Sollte die Leistung bei der Nachbarin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt der Nachbarin durchgeführt wird, müssen Sie über die Minijob-Zentrale angemeldet werden und Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend mitteilen, dass Sie diesen Minijob ausüben. Auch in diesem Fall würden sich die Entgelthöhe und die geringe Stundenzahl nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken.
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