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Experten-Antwort

Frage zur Hinterbliebenenrente

von Martin11.08.2023 | 06:31
177 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin Selbstständiger Handwerker, habe vorher 15 Jahre als Angestellter gearbeitet und somit in die Rentenkasse eingezahlt. Seitdem nicht mehr. Mein Ehepartner ist ist im Angestellten verhältnis (nicht bei mir). Meine Frage: Sollte mein Partner (was ich natürlich nicht hoffe) vor mir sterben, habe ich dann anspruch auf die Hinterbliebenenrente? Habe schon häufig von Fällen gehört, das dem Selbstständige Ehepartner das verwehrt wurde!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.08.2023 | 07:25

Hallo Martin,

 

grundsätzlich hat im Falle des Todes der hinterbliebene Ehegatte einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.

In den ersten 3 Kalendermonaten erfolgt die Rentenzahlung in Höhe von 100 % der Rente des Verstorbenen.

Ab dem 4. Kalendermonat wird die Rente auf 55 oder 60 % abgesenkt, abhängig vom Alter der Ehepartner und dem Eheschließungsdatum. Darüber hinaus wird ab diesem Zeitpunkt auch die Einkommensanrechnung geprüft. Bei einem höheren Einkommen kann es dazu führen, dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ruht und keine Rentenzahlung erfolgt.

Sobald sich eine Einkommensänderung ergibt, ist diese mitzuteilen.Daraufhin prüft der Rentenversicherungsträger erneut die Höhe der Hinterbliebenenrente.

Es gibt keinen Verfahrensunterschied zwischen Selbstständigen, Arbeitnehmern oder anderen Leistungsbeziehern.

1 Antworten

Königam 11.08.2023 | 06:56
Was auch immer Sie da gehört haben wollen, vergessen Sie es. Wenn der Partner mindestens 5 Jahre eingezahlt hat, besteht ein Rentenanspruch und damit auch für Sie ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Es könnte allerdings an einer Auszahlung scheitern, wenn Sie zum Todeszeitpunkt hohe eigene Einkünfte haben, die auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Hier können Sie sich seriös informieren, statt auf irgendwelchen Unsinn zu hören. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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