Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage zur Hinzuverdienstgrenze bei teilw. EM-Rente!

von helgoland25.11.2012 | 09:53
1498 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gute Tag. Wer kann mir hier bitte helfen? Ich komme mit der Hinzuverdienstgrenze nicht klar. Vorgang: Ich kriege eine teilweise EM-Rente. Diese wird aber nicht bezahlt. Grund: Mein Berechnungsgrundlage (letztes Brutto) ist zu hoch. Ich erhalte davon ALG1. Nur, dass mein ALG1 zuerst auf 30 Stunden pro Woche gekürzt worden ist. Grund: Ich kann ja nicht mehr voll arbeiten. Sondern nur noch bis max. 3-6 Stunden also max. 30 Stunden pro Woche. Trotzdem bekomme ich keine Rente! Und jetzt: Wurde mir das ALG1 auf einmal auf 20 Stunden gekürzt! Also noch weniger ALG1 (600 Euro). Rente bekomme ich immer noch keine, weil angeblich immer vom Berechnungsgrundlage letztes Bruttogehalt genommen wird. Frage: -Warum bekomme ich auf einmal nur noch 20 Stunden/Woche ALG1? Ist evtl. mein Antrag auf verschlossener ARbeitsmarkt genehmigt worden? Falls ja, stellt doch das A-Amt das ALG1 ganz ein, und ich würde die volle EM-Rente erhalten? -Warum gilt als Hinzuverdienst während ALG1 immer nur die Bruttogrundlage und nicht das ALG1-Netto??? Die Bruttogrundlage bleibt ja bei jeder ALG1-Kürzung gleich! Aber das Netto sinkt ständig! Ich kenne mich nicht mehr aus! danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helgoland,

der Hinzuverdienst neben dem Bezug der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich aus § 96a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI).

Bei Arbeitslosengeld I wird das der Leistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt für die Berechnung des Hinzuverdienstes herangezogen und nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitslosengeld. Dies ist eine gesetzliche Regelung, die der Rentenversicherungsträger zu beachten hat.

Weshalb die Agentur für Arbeit bei Ihnen eine Kürzung vorgenommen hat, sollte dort geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KSCam 25.11.2012 | 12:14
Warum Sie wieviel ALG bekommen, erfragen Sie bitte nicht im Rentenforum sondern bei der Agentur für Arbeit. Und die 2. Frage kann man damit beantworten, dass dies so gesetzlich geregelt ist......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026