Hallo Jutta Wendler,
beim V0100 handelt es sich um den Antrag auf Kontenklärung. In einer Kontenklärung überprüft Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihr gesamtes Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen da nicht alle für eine spätere Rente relevanten Zeiten maschinell übermittelt werden. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch ins Rentenkonto, sondern können nur auf Antrag zugespeichert werden.
Um später einen nahtlosen Übergang in eine korrekte Rentenzahlung zu gewährleisten, sollte das Rentenkonto möglichst frühzeitig überprüft und vervollständigt werden.
Die entsprechenden Anträge und Erläuterungen zu den Anträgen finden Sie hier:
V0100 - Antrag auf Kontenklärung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.pdf?__blob=publicationFile&v=4
V0110 - Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung
Möchten Sie ausschließlich Kindererziehungszeiten geltend machen, benötigen Sie folgenden Vordruck:
V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
V0810 - Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Zusatzfragebogen Kindererziehungszeiten
V0805 - Zusatzfragebogen zur Kindererziehung
V0811 - Erläuterungen zum Zusatzfragebogen zur Kindererziehung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0811.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Eine Übersicht über alle Formulare zur Kontenklärung finden Sie hier:
Die notwendigen Formulare müssen übrigens nicht zwingend ausgedruckt, „analog“ ausgefüllt und per Post an den Rentenversicherungsträger versandt werden. Vielmehr können Sie über die Online-Services Ihren Kontenklärungsantrag auch online stellen. Wie dies funktioniert, erklärt zum Beispiel folgender Artikel:
Hier geht es auch direkt zum Online-Service „e-Antrag“:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK#
Den Antrag auf Kontenklärung und den Antrag auf Feststellung von Zeiten der Kindererziehung finden Sie hier unter der Rubrik „Versicherung“.