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Frage zur Lehre

von Sonne15.03.2008 | 19:01
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe mal irgendwo gelesen das die Zeiten der Lehre aufgewertet werden. Meine Fragen beziehen sich auf eine ganz normale Lehre von drei Jahren. Gibt es einen Unterschied in der Höherbewertung wenn der Lehrling im überwiegenden Teil der Lehrzeit jünger als 17 war? Oder handelt es sich nur um ein Gerücht und die Zeiten der Lehre werden überhaupt nicht aufgewertet? Falls aufgewertet wird würde mich noch interessieren ob dafür bestimmte Bedingungen (z. Bsp. eine gewisse Anzahl an rentenrechtlichen Jahren vorhanden sein müssen) oder ob die Lehrzeit immer eine Aufwertung erhält egal was danach passiert ist. Falls aufgewertet wird - bis zu welcher Höhe wird aufgewertet?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.03.2008 | 13:56

Sehr geehrte Sonne,

Zeiten einer tatsächlichen Berufsausbildung werden in der Rentenberechnung als beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt und können nach § 71 SGB VI einen Zuschlag an Entgeltpunkten nach der Gesamtleistungsbewertung erhalten.

Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung mindestens 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde gelegt und diese Zeiten insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt.

Die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Anerkennung kann auch für die Zeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen, entsprechend dem tatsächlichen Umfang der Ausbildung; eine günstigere Bewertung erhalten die Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr jedoch nicht.

Als beitragsgeminderte Zeit werden ab dem Rentenbeginn 01.01.2009 jedoch nur noch 36 Kalendermonate der beruflichen Ausbildung bewertet. § 74 SGB VI sieht zudem vor, dass die Bewertung der Zeiten einer beruflichen Ausbildung und der Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zusammen auf einen Zeitraum von max. 36 Kalendermonaten begrenzt wird, wobei die Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme den Vorrang haben.

Mit freundlichen Grüßen

8 Antworten

KSCam 15.03.2008 | 20:11
für die Besserbewertung ist es nur wichtig, dass alle Lehrzeiten als "Pflichtbeitrag für eine Berufsausbildung" im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind. Ein Mindestalter dafür gibt es genausowenig wie ein Höchstalter, ebenso keine Mindestversicherungszeit. Die genauen Berechnungsmodalitäten zu erklären will ich mir jetzt am Samstagabend ersparen, das macht der Computer der RV ganz automatisch.
Sonneam 15.03.2008 | 22:25
Danke für Ihre Antwort. Ich wollte auch keine Berechnungsmodalitäten wissen. Hätte ja sein können, dass für die Lehrzeit eine feste Punktzahl vergeben wird. Nach Ihrer Antwort scheint es so nicht zu sein. Schätze demnach, dass die Höherbewerung über die Gesamtleistungsbewertung erfolgt.
Wolfgangam 16.03.2008 | 07:48
> Schätze demnach, dass die Höherbewerung über die Gesamtleistungsbewertung erfolgt. Richtig. 75 % der Gesamtleistungsbewertung, aber höchstens 75 % von 100 (3 Jahre Berufsausbildung können somit max. 59 EUR mtl. Rente ergeben). Ist der Gesamtleistungswert sehr niedrig, kann es passieren, dass gar keine Aufwertung erfolgt, weil der Wert der Berufsausbildung schon höher ist. Gruß w.
Sonneam 16.03.2008 | 09:47
Danke für Ihre informative Antwort. Freundliche Grüße
LSam 16.03.2008 | 18:15
Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der angesprochenen "Aufwertung" einerseits und der Prüfung für die Vergabe von "zusätzlichen Entgeltpunkten" was User Wolfgang ansprach. a) Aufwertung Jeder Monat berufliche Ausbildung, der im Versicherungsverlauf als solcher gekennzeichnet ist, die Anzahl der Monate spielt dabei keine Rolle, wird auf 0,0833 EGPT aufgewertet, wenn die eigene Bewertung darunter liegt, Dies gescieht in einem Rechenabschnitt, der noch vor der Ermittlung des Gesamtleistungswertes liegt. b) Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkte Im Rechenabschnitt für die Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten wird eine Zäsur hinsichtlich der Anzahl der zu berücksichtigenden Monate beruflicher Ausbildung vorgenommen, wobei zwei Zeitabschnite von Bedeutung sind. 1. Rentenbeginn ab 2005 bis 12 - 2008 In dieser Zeit wird maximal eine Zeit von 36 Monaten beruflicher Ausbildung berücksichtigt, vorrangig Fachschulzeiten, Zeiten der Umschulung durch eine Arbeitsagentur und Lehre. Bewertung maximall 75% vom Gesamtleistungswert, der, wie User Wolfgang schon aussagte, auch kleiner 0,0625 je Monat sein kann. Liegt keine Fachschulzeit vor sondern nur 36 Monate Lehre, werden die 36 Monate Lehre mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Liegt eine Lehre von 24 Monaten vor, keine Fachschulzeit, außerdem noch 20 Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre bis zum 25. Lbj., werden die 24 Monate lehre mit 75% Gesamtleistungswert bewertet, von den außerdem noch vorhanden 20 Monaten berufliche Ausbildung werden noch 12 Monate (als Differenz bis 36) ebenfalls noch bewertet, aber nicht mit 75% Gesamtleistungswert, sondern einem geringeren, der im Monat Dez. 2008 nur noch 1,56% des 'Gesamtleistungswertes beträgt. Liegt jedoch außerdem Fachschule vor, verdrängt die Fachschule grundsätzlich die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre und auch Lehre. 2. Rentenbeginn ab 01-2009 Berufliche Ausbildung wird nur noch berücksichtigt, wenn es sich um Lehre und Umschulungen durch eine Arbeitsagentur handelt, maximal aber auch hier nur 36 Monate. Auch gelten, wie zu 2., Zeiten mit Fachschule vorrangig und nur noch die Differenz bis 36 Mon., wenn sich eine ergibt, wird noch mit 75. Leistungswert bewertet. Monate beruflicher Ausbildung bis 25. Lbj die keine Lehre sind, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wolfgangam 16.03.2008 | 19:23
> 1. Rentenbeginn ab 2005 bis 12 - 2008 In dieser Zeit wird maximal eine Zeit von 36 Monaten beruflicher Ausbildung berücksichtigt, vorrangig Fachschulzeiten, Zeiten der Umschulung durch eine Arbeitsagentur und Lehre. Ist es nicht so, dass gerade in der Übergangszeit auch über 36 Monate hinausgehende berufliche und (alle) schulischen Ausbildungen (für weitere max. 36 Monate) noch mit Günstiger-EP bewertet werden - angefangen 01.2005 mit 47/48 des 'Ausgangswertes' bis 1/48 bei Rentenbeginn 12.2008 - und erst ab 01.2009 nur noch max. 36 Monate in die Aufwertung einfließen ? Andernfalls würde die Übergangsphase keinen Sinn machen ;-) Gruß w.
LSam 16.03.2008 | 20:10
User Wolfgang, meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die berufliche Ausbildungszeit. Da werden, so meine ich, ab 2005 bis 12-2008 nur maximal 36 Monate einschließlich Fachschule berücksichtigt. Unabhängig davon wird aber auch schulische Ausbildungszeit noch im Umfang von weiteren 36 Monaten berücksicht und eigenständig bewertet. Auch hier mit der Priorität, Fachschule mit Vorrang und 75% Bewertung und übrige Schule, einsschließlich Hochschule und Akademiebesuch, nur noch mit einem geringeren Wert, analog wie Zeiten berufliche Ausbildung. Ab 2009 dann für alle Zeiten außer Fachschule keine eigenständige Bewertung mehr. Unabhängig dieser 36 Monate zu berücksichtigender schulischer Zeiten, wird die Summe Monate bis maximal 96 aber noch bei der Gesamtleistungsbewertung mit berücksichtigt, rausgelöst, um den Gesamtleistungswert zu verbessern. Die angesprochene 48stel Regelung galt nach meiner Kenntnis für eine Übergangszeit ab 01-1997 bis 12-2000, eben genau 48 Monate, weil man ja eigentlich ab 01-1997 nur noch 36 Monate berücksichtigen durfte. Um aber den tiefen Einschnitt von vorher bis 132 Monate neu auf nur noch 36 abzumildern, hat man die Übergangszeit eingeführt, Bei Rentenbeginn im Monat Februar 1997 konnten noch 47/48stel der Zeit schulischer Ausbildung oberhalb von 36 Monaten mit bewertet werden, bei Rentenbeginn im Dezember 2000 nur noch 1/48 stel, ab Januar 2001 nur noch 36 Monate. Die Art der Schule spielte bis 12-2004 keine Rolle. Erst ab 01-2005 wird wieder unterteilt zwischen Fachschule und übriger Schule. Fachschule bis 36 Monate immer mit 75% Gesamtleistungswert, übrige schulische Zeit nur noch in abgestufter Form bis 12-2008, ab 2009 nichts mehr.
Wolfgangam 17.03.2008 | 11:17
> User Wolfgang, meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die berufliche Ausbildungszeit. Da werden, so meine ich, ab 2005 bis 12-2008 nur maximal 36 Monate einschließlich Fachschule berücksichtigt. Unabhängig davon wird aber auch schulische Ausbildungszeit noch im Umfang von weiteren 36 Monaten berücksicht und eigenständig bewertet. --- Hallo LS, wir meinen beide dasselbe. Ansonsten steht es ja in den §§ 71, 263 SGB VI 'einfach' beschrieben drin :-) Gruß w.
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