Hallo Schon Altersrentner,
wir gehen davon aus, dass Sie eine Altersvollrente beziehen. Sie haben die Regelaltersgrenze bereits erreicht und sind somit versicherungsfrei kraft Gesetzes. Das heißt, Sie zahlen keine Beiträge mehr zu Rentenversicherung, nur der Arbeitgeber muss noch seine Beiträge entrichten. Wenn Sie auf eine Teilrente wechseln, auch wenn Sie die Regelaltersgrenze schon erreicht haben, werden Sie wieder versicherungspflichtig.
Zum ersten Juli erhöht sich dann Ihre Rente aus den Beiträgen des Vorjahres.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke für die Antwort Es ist klar dass die Befreiung nicht für die Vergangenheit sondern zukünftig gilt. Es geht mir darum ob ich bei 99,9 % Rentenbezug wieder Beiträge zur Rentenversicherung leisten muss oder dies freigestellt ist. Ich hoffe meine Frage ist jetzt verstandlich.
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