Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage zur Rente Spätaussiedler

von Ralf197519.11.2014 | 12:20
1488 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen! Ich hoffe hier kann mir jemand helfen etwas Licht ins dunkle zu bringen.. Meine Schwiegereltern kamen aus Kasachstan nach Deutschland.. Meine Schwiegermutter war auch in Kasachstan schon "deutsch" laut Ausweiß udn ich weiß Ihr wurden Arbeitsjahre aus Kasachstan angerechnet.. Mein Schwiegervater gebürtig aus der Ukraine hat keinerlei Anrechnung erhalten. Wenn er nächstes Jahr auch in Rente geht haben beide zusammen etwa 700-800 Euro Rente.. Meine Frau und ich werden dann meine Schwiegerletern unterstützen wenn Sie uns lassen :O) Wollte fragen wo und wie ich mich zu dem Thema einlesen kann und wo es evtl. noch Zuschüße etc geben könnte.. Evtl. gibts es auch eine kostenpflichtige Beratungstelle etc? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf1975,

zu diesem Thema können Sie gern unsere kostenlosen Auskunft und Beratungsstellen aufsuchen, dort ist man Ihnen gern behilflich.

Zudem gibt es teilweise Sondersprechtage für Spätaussiedlieder über die Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

GroKoam 19.11.2014 | 13:23
Die Hoffenden sind die Narren der Herrschenden.
Ralf1975am 19.11.2014 | 13:56
@ Deutsche Rente, Vielen Dank! @GroKo, läuft auf RTL gerade Werbung?
W*lfgangam 19.11.2014 | 20:58
Hallo Ralf1975, in Sachen Rente scheint bei Ihren Eltern alles (richtig) gelaufen zu sein. Mutter/Spätaussiedlerin nach § 4 BVFG erhält die kasachischen Zeiten hier als _deutsche_ Versicherungszeiten angerechnet, Vater 'nur' § 7 (Ehegatte einer Spätaussiedlerin) hat vielleicht die kasachische oder ukrainische Fachschulausbildung (die Zeit mit Diplom-Abschluss) angerechnet bekommen, mehr aus Kasachstan/Ukraine nicht. Da Kasachstan/Ukraine auch keine Auslandsrentenzahlungen vornimmt, geht er für die früheren Jahre hier leider leer aus. Ergänzende finanzielle Hilfe: Erste Anlaufstelle im Rentenalter ist immer das örtliche Sozialamt. Entweder kann ergänzend HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt – Angehörige sind vorrangig unterhaltspflichtig) oder schon Grundsicherung (bei der Erreichen der Regelaltersgrenze, Angehörige sind grundsätzlich nicht mehr unterhaltspflichtig) gezahlt werden. Sind die Einkünfte zu noch zu hoch, liegen Ersparnisse vor, käme ggf. Wohngeld infrage (wird in der Regel auf demselben Amtsflur geprüft. Sprechen Sie einfach mal unverbindlich mit den Leuten vom Sozialamt, meist werden allegemeine Servicetage angeboten, wo man sich zunächst allgemein informieren kann. Info zur Grundsicherung: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… oder auch das Merkblatt der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w. PS: Wenn Sie die Beratungsstellen fragen, die Ahnung haben (DRV, Versicherungsämter (in Ihrem Rathaus) ...ok, auch Versichertenälteste/Versichertenberater) kostet Sie das keinen EUR. Alternativ können Sie sich auch an einen freiberuflichen Rentenberater wenden (Gebühren wie Rechtsanwälte) - der wird sich für Ihre einfachen Fragen und das Honorar bedanken 8-)
Ralf1975am 20.11.2014 | 07:33
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die ausführlichen Info's! Problem ist das meine Schwiegereltern falsche Scham haben sich an diese Stellen zu wenden.. Aber das bekommen wir schon noch hin :o) Wie schaut es aus wenn diese Unterstüzung/zuschusszum Leben bekommen würden.. Sind dann die Kinder Unterhaltspflichtig? Falls ja wie lange? Meine Schwiegereltern haben eine kleine ETW die sie noch abzahlen (Aber günstiger als Miete zu zahlen). Würde das Probleme machen wegen Zuschüssen etc ? Vielen Dank!
W*lfgangam 20.11.2014 | 21:12
Da sind Sie auf dem richtigen Weg – manchmal muss man sie dazu zwingen, solche Leistungen in Anspruch zu nehmen. 'Hey, Rente ist auch nur Sozialleistung, warum auf den Mehr-Betrag anderer Stellen verzichten' ;-) > Sind dann die Kinder Unterhaltspflichtig? Falls ja wie lange? Habe ich oben schon gesagt, Unterschied Sozialhilfe (HLU/Grundsicherung). Wenn Ihre Eltern beide die Regelaltersgrenze erreicht haben, fallen die Angehörigen aus der Unterhaltspflicht grundsätzlich raus. > Meine Schwiegereltern haben eine kleine ETW die sie noch abzahlen (Aber günstiger als Miete zu zahlen). Würde das Probleme machen wegen Zuschüssen etc ? ETW ist so was wie Vermögen, Grundvermögen ...ja, im Rahmen der Grundsicherung sind solche Vermögenswerte zu 'verbrauchen', bevor 'Bedürftigkeit' einsetzt. Aber auch selbstgenutzter eigener Wohnraum kann dann zu einem Lastenzuschuss (analog Wohngeld für Miete) führen. Rat weiterhin: Sprechen Sie mit dem örtlichen Sozialamt, meine Kenntnisse sind in dieser Sache nur begrenzt. Gruß w.
Ralf1975am 21.11.2014 | 07:41
Hallo Wolfgang, ja werde ich machen.. Hab aufgrund Ihrer Infos mich jetzt auch weiter einlesen können.. Vielen Dank hierfür!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026