Hallo Fritzchen,
nach § 43 Abs.3 SGB VI ist NICHT erwerbsgemindert, wer noch mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kann.
Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben
Ich verstehe nicht, weshalb die Aussage so mißverständlich ist:
Unter 6 Stunden = 5Std. 59 Minuten
mehr als 6 Stunden = 6 Stunden 00 Minuten und mehr
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Gleichfalls. :-)
Das war die Antwort auf Ihre Frage:
"Und warum schreibt es dann die DRV nicht auch so auf ihrer Homepage ?
So wie es dort steht suggeriert es den Eindruck, das auch genau 6h OK sind. "
Die Eingangsfrage wurde ja bereits mehrfach beantwortet.
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Gleichfalls. :-) Das war die Antwort auf Ihre Frage: "Und warum schreibt es dann die DRV nicht auch so auf ihrer Homepage ? So wie es dort steht suggeriert es den Eindruck, das auch genau 6h OK sind. " Die Eingangsfrage wurde ja bereits mehrfach beantwortet.Ich verstehe nicht, weshalb die Aussage so mißverständlich ist: Unter 6 Stunden = 5Std. 59 Minuten mehr als 6 Stunden = 6 Stunden 00 Minuten und mehrEinfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben
Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben
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