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Experten-Antwort

Frage zur Teilrente und den ominösen 6h

von Fritzchen12.10.2015 | 09:15
1514 Ansichten
9 Antworten
Hallo.. Ich hätte mal einer Frage zur Teilrente und den 6h. Darf man genau 6h tgl. arbeiten oder nicht ? Die DRV macht auf ihren Seiten unterschiedliche Angaben. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Einmal steht dort: Sie sind in Folge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. zum anderen steht weiter unten: Wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, ist dies eine teilweise Erwerbsminderung. Was stimmt den nun ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2015 | 11:48

Hallo Fritzchen,

nach § 43 Abs.3 SGB VI ist NICHT erwerbsgemindert, wer noch mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kann.

8 Antworten

senf-dazuam 12.10.2015 | 09:39
Ich vermute, es geht um die (teilweise) Erwerbsminderung und nicht um einen Teilrente. Im Zweifelsfall sollte der Gesetzestext die nötige Klarheit bieten. Im SGB VI steht im § 43 in Absatz 1 der Satz "Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein." "... außerstande ... mindestens sechs Stunden ..." heißt für mich "weniger als sechs Stunden". Wobei eine regelmäßige Dauer von genau sechs Stunden möglicherweise auch eine Überprüfung der Situation zur Folgen haben kann.
hinten wie von vorneam 12.10.2015 | 09:44
Stimmt, mit diesen Angaben ist die Fallkonstellation "genau 6 Stunden" nicht abgedeckt. Das macht die Informationen unvollständig und streng genommen auch falsch. "Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein" (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI). Das bedeutet: wer genau 6 Stunden (und mehr) täglich erwerbstätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.
Fritzchenam 12.10.2015 | 11:50
Und warum schreibt es dann die DRV nicht auch so auf ihrer Homepage ? So wie es dort steht suggeriert es den Eindruck, das auch genau 6h OK sind.
HotRodam 12.10.2015 | 13:57
Fritzchen schrieb

Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben

Da steckt natürlich Methode hinter. Die Betroffenen sollen sich in Sicherheit wiegen und sobald sie 6 Arbeitstunden erreicht haben, schnappt die gnadenlose Falle zu !
=//=am 12.10.2015 | 15:36
Ich verstehe nicht, weshalb die Aussage so mißverständlich ist: Unter 6 Stunden = 5Std. 59 Minuten mehr als 6 Stunden = 6 Stunden 00 Minuten und mehr
=//=am 12.10.2015 | 18:17
Fritzchen schrieb

Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben

Ich verstehe nicht, weshalb die Aussage so mißverständlich ist: Unter 6 Stunden = 5Std. 59 Minuten mehr als 6 Stunden = 6 Stunden 00 Minuten und mehr
Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben
Gleichfalls. :-) Das war die Antwort auf Ihre Frage: "Und warum schreibt es dann die DRV nicht auch so auf ihrer Homepage ? So wie es dort steht suggeriert es den Eindruck, das auch genau 6h OK sind. " Die Eingangsfrage wurde ja bereits mehrfach beantwortet.
senf-dazuam 13.10.2015 | 09:38
Fritzchen schrieb

Einfach nochmal in Ruhe meine Eingangsfrage lesen... nachdenken... schreiben

Möglichkeit 1: die Experten leiten das Problem an die Redaktion der DRV-Webseiten weiter, damit dort die Formulierung "wasserdicht" gemacht wird. Möglichkeit 2 mit der Tendenz zur Haarspalterei: die Formulierung "... nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, *können* Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben." meint, bei genau sechs Stunden kann auch kein Anspruch gegeben sein. Aber das war's jetzt wirklich ...
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