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Experten-Antwort

Frage zur Übertragung der Kindererziehungszeit auf den Vater

von Tom Kosloswski30.06.2022 | 10:21
208 Ansichten
2 Antworten
Folgendes: Geburt eines Kindes 1995, Eltern unverheiratet. Trennung kurz nach der Geburt. Einvernehmliche Aufteilung der Erziehung durch wöchentlichen Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes. 2022 Beginn der Altersrente des Vaters. Frage: Kann man nun (in 2022) eine "einvernehmliche Erklärung" abgeben und die Zeiten der Kindererziehung zwischen den Eltern zur Hälfte aufteilen? Oder hätte man das VOR Beginn des Rentenbezuges machen müssen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2022 | 15:05

Hallo Tom Kosloswski,

eine Anerkennung der Zeiten kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn Sie die überwiegende Erziehung belegen können. Für eine Klärung sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

1 Antworten

Rentenschmiedam 30.06.2022 | 13:13
Die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung der Eltern ist nur für die Zukunft und maximal drei Monte in die Vergangenheit möglich. Ist dies verpasst worden, wird die Zeit der Kindererziehung demjenigen Elternteil zugeordnet, der die Erziehung objektiv überwiegend geleistet hat. Sie werden wohl den Antrag auf die Zeiten stellen und die Entscheidung des RV-Trägers abwarten müssen. Beste Grüße
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