Hallo Beate R,
warum nicht die von Ihnen gewünschte ambulante sondern eine stationäre Reha bewilligt wurde, kann ich von hier aus leider nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Hinsichtlich der Bewilligung der stationären Rehabilitation bleibt jedoch festzustellen, dass der Bewilligungsbescheid des Rentenversicherungsträgers grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 4 Monaten hat. Demnach können Sie - in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung - die Leistung zur medizinischen Rehabilitation innerhalb dieser 4 Monate antreten (ausgenommen hiervon sind Anschlussrehabilitationen, die innerhalb von 2 Wochen nach dem Ende der Krankenhausbehandlung angetreten werden sollen). Bezüglich des genauen Aufnahmetermins sollten Sie sich daher ggf. nochmals an die Rehabilitationseinrichtung wenden, da ausschließlich die Rehabilitationseinrichtung selbst den konkreten Beginn der Leistung festlegt.