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Experten-Antwort

Frage zur Umeinweisung

von Beate R29.11.2016 | 10:33
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage an den Experten. Mir wurde eine stationäre Reha bewilligt und ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, weil eine ambulante Maßnahme beantragt wurde und ich auch eine ambulante Maßnahme möchte. Der Termin mit der stationären Reha ist bereits nächster Woche, und mir wurde von der DRV mitgeteilt, ich müsse den Termin absagen und erst das Ergebnis des Widerspruchs/Umeinweisung abwarten. Ich hab ehrlich gesagt Angst, dass mein Widerspruch abgelehnt wird, und dass ich dann über Weihnachten in der stationären Klinik sitze. Ich bin zur Zeit krankgeschrieben, könnte ich evtl. die Reha terminlich soweit verschieben, dass ich vorher wieder für 4-6 Wochen arbeiten gehe und evtl. meinen Resturlaub nehme und im Anschluß daran die Reha antrete?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate R,

warum nicht die von Ihnen gewünschte ambulante sondern eine stationäre Reha bewilligt wurde, kann ich von hier aus leider nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Hinsichtlich der Bewilligung der stationären Rehabilitation bleibt jedoch festzustellen, dass der Bewilligungsbescheid des Rentenversicherungsträgers grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 4 Monaten hat. Demnach können Sie - in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung - die Leistung zur medizinischen Rehabilitation innerhalb dieser 4 Monate antreten (ausgenommen hiervon sind Anschlussrehabilitationen, die innerhalb von 2 Wochen nach dem Ende der Krankenhausbehandlung angetreten werden sollen). Bezüglich des genauen Aufnahmetermins sollten Sie sich daher ggf. nochmals an die Rehabilitationseinrichtung wenden, da ausschließlich die Rehabilitationseinrichtung selbst den konkreten Beginn der Leistung festlegt.

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