Hallo Jonas,
die Reha-Klinik bekommt mit der Bewilligung der Reha die medizinischen Unterlagen - ohne den Antrag - zur Verfügung gestellt. Die Krankenkasse bekommt, falls diese zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, ebenfalls eine Bestätigung der Bewilligung, allerdings ohne medizinische Unterlagen und auch ohne den Antrag. Sie hat allerdings im Rahmen der Amtshilfe die Möglichkeit, sich die medizinischen Unterlagen anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung