Der grundsätzliche Rentenanspruch bleibt erhalten, aber das Einkommen wird auf die Rente angerechnet. Das kann bis zum vollständigen Ruhen der Rente führen, wenn das Einkommen entsprechend hoch ist.
Das Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet., unabhängig davon ob im EU-Ausland oder im Inland erzielt. Natürlich gibt es hier auch einen Freibetrag (aktuell 1038,05 EUR mtl.) und das Einkommen darüber wird zu 40% angerechnet. Genaueres kann nur eine Nachfrage am Servicetelefon des zuständigen Trägers mitgeteilt werden