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Experten-Antwort

Frage zur Zusatzbemerkung auf Lara-Bewilligung

von Graveller12.08.2024 | 10:40
147 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Ich habe eine Frage zum Bewilligungsbescheid meiner LTA durch die DRV. Nach langem Kampf habe ich über die DRV eine psychosomatische Reha bekommen. Diese wurde Anfang Juni 24 erfolgreich beendet. Entlassen wurde ich als berufsunfähig für den Bezugsberuf (ehem. Geschäftsführer in der Personaldienstleistung) und zunächst Arbeitsunfähig. Mit Bescheid vom 15.07.24 wurden mir die LTA dem Grunde nach bewilligt. Über Art und Umfang kann erst nach erfolgter Rehaberatung entschieden werden. Die von mir im Antrag genannten "Wunschberufe" / Weiterbildungen als Berufspädagoge, Fahrlehrer, Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden per se per Zusatzbemerkung als nicht geeignet eingestuft und wurden aus diesem Grund abgelehnt. Ich habe vor, diesbezüglich einen Einspruch zu formulieren. Nach meiner Ansicht kann ohne individuelle Begutachtung und ohne Rehaberatung eigentlich keine persönliche Einschätzung bzw. Ablehnung erfolgen. Wie formuliere ich in diesem Fall den Widerspruch? Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

hallo Graveller,

 

im Besten Fall wird der Reha Fachberater mit Ihnen durchgehen warum die Berufe abgelehnt wurden, oder wird auf andere Art eine Lösung finden.So oder so kann Ihnen in diesem Forum keine Beratung bezüglich einer Widerspruchsbegründung gegeben werden.

Wenden Sie sich hierfür am besten an die Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Rehaberater fragen!am 12.08.2024 | 11:04
Sie hatten eine Reha, in der die Ärzte und ggf. Therapeuten was geschrieben haben. Sie haben den G0130 ausgefüllt, worin viele Hinweise dazu zu finden sind, was realistisch ist. Welche Art der Begutachtung erhoffen Sie sich noch? Bitte besprechen Sie alles in aller Ruhe mit Ihrem Reha-Fachberater, sobald Sie den Termin haben. Sie können ja zum Gespräch mit dem Reha-Fachberater eine Liste mit Ihren Argumenten dafür, weshalb die genannten Berufe geeignet sind, mitnehmen. Aber vielleicht hat die DRV auch noch andere interessante Angebot für Sie?
mmmmmam 12.08.2024 | 13:20
Ich vermute mal, dass Sie wegen Ihrer psychosomatischen Probleme diese Berufe nicht ausüben sollen. Stichpunkte sind da nicht ausreichende Stresstoleranz, Vermeidung von ständigen Kundenkontakt und ähnliches. Eine Beratung ändert an solchen medizinischen Fakten nichts. Und die von Ihnen gewünschte Begutachtung, die so zwischen 30 Minuten und 2 Stunden dauert, soll aussagekräftiger sein als ein Entlassungsbericht nach 5 Wochen Reha? hm, ich weiß nicht. Da ist doch wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken. Was Sie machen können, ist Ihren Entlassungsbericht mit Ihrem Therapeuten zu besprechen. Vielleicht findet der Argumente für diese Berufe.
Maxam 12.08.2024 | 13:37
Frag doch mal im Elo-Froum. Als ehem. Geschäftsführer in der Personaldienstleistung ist man da doch gern gesehen.
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