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Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss man ihn ausfüllen?

von Mirko198205.10.2026 | 17:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter zweiter Kinder und beziehe eine unbefristete volle EM-Rente. Meinem Sohn (minderjährig) wurde PG 3 mit Leistungsbeginn 1.9.26 gewährt. Laut Gutachten pflege ich 40 Stunden pro Woche, was auch im Schnitt hinkommt, wenn man die Nacht mit einberechnet sowie Wochenenden, Feiertage und Schulferien. Ich bin alleinige Pflegeperson. Nun wurde mir der Fragebogen zur sozialen Sicherung zugesandt. Bin ich verpflichtet diesen auszufüllen, wenn ich freiwillig auf die Prüfung der Rentenversicherungspflicht verzichten möchte? Können Nachteile in Bezug auf die Leistungen meines Sohnes entstehen, wenn ich ihn nicht ausfülle? Einfach den Fragebogen ignorieren oder kurz der Pflegekasse mitteilen, dass man alleinige Pflegeperson ist und auf die Prüfung und die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet? Danke.

1 Antworten

Keine Sorgeam 05.10.2026 | 18:24
Durch die Pflege haben Sie die Möglichkeit, Rentenpunkte für die Pflege zu bekommen, diese können sich später bei der Altersrente erhöhend auswirken. Ihrem Sohn entsteht kein Nachteil, wenn Sie das Formular nicht ausfüllen. Die Bewilligung des Pflegegrades und die Höhe der ausgezahlten Leistung hängt nicht davon ab, ob für eine eingetragene Pflegeperson Pflichtbeiträge entrichtet werden. Wenn z.B. die Pflegeperson mehr als 30 Wochenstunden arbeitet werden keine Pflichtbeiträge wegen Pflege abgeführt. Bei dieser Prüfung geht es wirklich nur darum, Ihrem Rentenkonto was Gutes zu tun
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