Hallo, Regina,
es ist sehr bedauerlich, dass Ihre Bekannte mit der Art der durchgeführten Begutachtung nicht zufrieden war bzw. darunter gelitten hat. Die Richtlinien bei der Begutachtung variieren zuweilen bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern. Für Ihre Bekannte besteht die Möglichkeit im gegen negative Entscheidungen im Rentenverfahren Widerspruch einzulegen. Ebenso kann Sie dem zuständigen Träger mitteilen, dass sie mit den Modalitäten bei der Begutachtung nicht einverstanden war. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV ist man bei der Formulierung dieser Angelegenheiten behilflich.