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Experten-Antwort

Fragen des Gutachters

von Regina25.01.2017 | 10:22
2919 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Bekannte war vor kurzem bei einem Gutachter wegen psychischer Probleme. Erwerbsminderungsrente (Weitergewährung) .Nun war die Untersuchung eine reine Katastrophe. Der Gutachter stellte ihr Fragen, die Sie nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten sollte. Sie war völlig fertig nach der Untersuchung, da der Umgangston auch sehr zu wünschen übrig lies. Es war ihr erster Termin bei einem Gutachter. Was könnte Sie jetzt tun, falls das Gutachten zu Ihrem Nachteil ausfällt? Ist es zulässig das man die Fragen nur mit Ja oder Nein beantworten soll? Sie hätte gerne noch einiges zu ihrem Krankheitsbild erläutern wollen. Die gesamte Begutachtung dauerte ca. 40 Minuten. Gruß Regina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Regina,

es ist sehr bedauerlich, dass Ihre Bekannte mit der Art der durchgeführten Begutachtung nicht zufrieden war bzw. darunter gelitten hat. Die Richtlinien bei der Begutachtung variieren zuweilen bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern. Für Ihre Bekannte besteht die Möglichkeit im gegen negative Entscheidungen im Rentenverfahren Widerspruch einzulegen. Ebenso kann Sie dem zuständigen Träger mitteilen, dass sie mit den Modalitäten bei der Begutachtung nicht einverstanden war. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV ist man bei der Formulierung dieser Angelegenheiten behilflich.

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9 Antworten

Elisaam 25.01.2017 | 13:30
Tja so sind sie die Gutachter. Wenn die Rente verneint wird, könnte man Widerspruch einlegen. Ich z. B. stand nach einem Gutachtertermin bereits nach 15 Minuten wieder auf der Straße...Wie das Ergebnis ausgefallen ist, kann man sich ja denken. Nach Widerspruch und erneutem Gutachter habe ich eine unbefristete volle Rente bekommen.
Reginaam 25.01.2017 | 13:39
Guten Tag Elisa, das ist ja schlimm! Wie soll man ein ordentliches Gutachten in 15 Minuten erstellen? Auch 40 Minuten finde ich zu kurz. Da kann man sich ja schon vorstellen was dabei rauskommt. Ob das rechtens ist? Wie lief das dann bei Ihnen mit dem Widerspruch? Bekommt man dann einen neuen Gutachter von der DRV? Mir geht es auch u.a. um die Frage, ob ein Gutachter verlangen darf das man nur mit ja und nein antworten soll. Was soll das für ein Verlauf sein? Man kann doch nicht nur mit Ja und Nein antworten. Muss vieles ausführen dürfen als Betroffener. Gruß Regina
guckmalanam 25.01.2017 | 14:50
Mir erschließt sich sowieso nicht,wie man eine Arbeitszeit begutschten soll!Woran macht man eine Stundenzahl fest?Bei der EU-Rente waren noch halbwegs mathematische und etwas wissenschaftliche Kriterien gegeben.Eigentlich dürfte es gar keine volle EM-Rente geben,denn der Sprung von 2:59 auf 3:01 beträgt 2 Minuten,die jeder arbeitstechnisch schaffen könnte.Solches Feilschen liegt ber derartugen Reglungen auf der Hand.Alles Mist!!!!
Schorscham 25.01.2017 | 15:14
Zitat von guckmalan anzeigenausblenden
Unter drei Stunden heißt ja auch nicht zwangsläufig, dass man exakt 2 Std. 59 Min arbeiten kann aber keine 3 Stunden. So etwas ist in der Tat völlig unrealistisch und wird von keinem Gutachter geglaubt. Es ist aber sehr wohl feststellbar, ob jemand dazu in der Lage ist, zumutbar maximal 2,5 Stunden zu arbeiten. In diesem Beispiel liegt der zeitliche Unterschied bis zur 3 Std.-Marke bereits bei 30 Minuten +/- x. Minutengenau wird sich kein Gutachter festlegen und das wird vom Gesetzgeber auch gar nicht verlangt. MfG
KSCam 25.01.2017 | 18:10
Wir regen uns also wieder mal auf, weil einer "Bekannten" was unerhörtes passiert sein soll....... Aber im Ernst: Ihre Bekannte soll all das emotionslos und ohne Übertreibungen ("reine Katastrophe") niederschreiben was beim Gutachtenstermin aus ihrer subjektiven Sicht nicht in Ordnung war. Dann sollte sie diese Schrift mit ihrem Arzt besprechen - vielleicht kann der ihre Meinung bestätigen, vielleicht aber auch erläutern, dass das was "der Gutachter gemacht hat" völlig normal, angemessen und nicht schlimm oder böse war. Und es steht der Bekannten jederzeit die Möglichkeit offen sich mit "ihren Fakten" bei der DRV über diesen Gutachter zu beschweren. Denn was dort wirklich passiert ist, weiß keiner, es gibt auch Menschen die maßlos übertreiben......... PS: das was die Dame zu ihrem Krankheitsbild alles erläutern wollte hat sie doch hoffentlich fein säuberlich im Selbstauskunftsbogen R0215 niedergeschrieben?
Schorscham 25.01.2017 | 19:12
Zitat von Elisa anzeigenausblenden
Meine Begutachtung dauerte eine gute Stunde, das Gutachten bescheinigte mir eindeutige Berufsunfähigkeit aber trotzdem wurde auch mein Rentenantrag zunächst abgelehnt und nach Widerspruch und Klage bewilligt. Und nu? MfG
Krustyam 25.01.2017 | 18:53
Mitunter sind Gutachter auch mal gewöhnungsbedürftig.Bei meinem Erstantrag sagte diese Dame nichts außer:Erwerbsmiiiinderuuungsrenteee?Mmmmnnnnööööö!"Mittlerweile ist die Rente auf Dauer genehmigt und ich kann den folgenden Gutachtern(alle von der KBS)nur Umsicht und Freundlichkeit bescheinigen.Den Selbstauskunftsbogen hatte ich bei der letzten Verlängerung zum ersten Mal bekommen und ihn detailliert und umfassend ausgefüllt,dies ersparte sogar den letzten Gang zum Gutachter.
Hans Huberam 25.01.2017 | 20:41
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Tja so sind sie die Gutachter. Ich z. B. stand nach einem Gutachtertermin bereits nach 15 Minuten wieder auf der Straße...Wie das Ergebnis ausgefallen ist, kann man sich ja denken. Nach Widerspruch und erneutem Gutachter habe ich eine unbefristete volle Rente bekommen.
Meine Begutachtung dauerte eine gute Stunde, das Gutachten bescheinigte mir eindeutige Berufsunfähigkeit aber trotzdem wurde auch mein Rentenantrag zunächst abgelehnt und nach Widerspruch und Klage bewilligt. Und nu? MfG Manchmal könnte man meinen das ich der einzige bin der wirklich Erwerbsunfähig bin da ich gar keine Gutachter aufsuchen musste . Ich bekam die Erwerbsminderungsrente nach Reha, Aussteuerung Krankenkasse und 4 Wochen Nahtlosigkeit nach meinen eigenen Antrag (bin der Aufforderung der Arbeitsagentur zuvorgekommen ) Muss aber dazu sagen das ich körperlich nach Operationskomplikationen voll Erwerbsgemindert wurde. Ich kann auch ein Lob an alle Behörden (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsagentur ) aussprechen. Alle haben mich höfflich und kompetent behandelt. MFG
Schorscham 26.01.2017 | 11:32
Zitat von Hans Huber anzeigenausblenden
Manchmal sind die vorliegenden Befundberichte eben dermaßen eindeutig, dass keinerlei zusätzliche Erhebungen erforderlich sind. Wenn z.B. jemand blind und querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, dürfte selbst der dümmste DRV-Mitarbeiter volle Erwerbsminderung anerkennen, ohne weitere Gutachten anzufordern. Die meisten Fälle sind aber nicht so eindeutig, dass medizinische Laien das berufliche Leistungsvermögen korrekt einschätzen können. Daher sind zusätzliche Begutachtungen meistens unerlässlich. Und das ist auch gut so. MfG
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