Guten Tag!
wenn Sie wegen ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, zahlen wir ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung liegen vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen (Befundberichte der behandelnden Ärzte, Reha-Entlassungsbericht etc.). Eventuell fordert er weitere Gutachten (medizinischer Dienst oder externe Gutachter - niedergelassende Ärzte) an und stellt dann das Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise (Leistungsvermögen drei bis sechs Stunden) oder voll (Leistungsvermögen unter drei Stunden) erwerbsgemindert. Es kommt bei der Beurteilung nicht auf den Grad der Schwerbehinderung sondern auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (60 Kalendermonate Beitragszeiten).
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Für die Beantragung der Rente sind Formulare auszufüllen, das kann über 'Online-Services' (Anträge stellen) erfolgen oder Sie nehmen Kontakt auf mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenberater in Ihrer Nähe (über 'Kontakt und Beratung'). Die Mitarbeiter vor Ort bzw. die Versichertenberater sind Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Die Bearbeitungsdauer ist u.a. davon abhängig, wie umfangreich und aussagekräftig die bereits eingereichten ärztlichen Unterlagen sind, ob evtl. noch ein Gutachter beauftrag werden muss etc..
Gestern waren mehrere solcher Fragen hier gefragt worden. Wer wirklich schwer krank ist, stellt nicht vorher solche Fragen, sondern stellt den EM-Antrag.
Mach einen auf Psycho und die Rente ist durch
Mach einen auf Psycho und die Rente ist durch
Da muss man aber sehr gerissen sein, wenn man das markiert und damit durchkommt. Mittlerweile gibt es etliche Test möglichkeiten, und zwei, drei falsche Behauptungen angekreuzt und der Drops ist gelutscht!
Ich glaube das geht in der heutigen Zeit sowieso nicht mehr so einfach, allein schon weil man in Psychologischer Behandlung sein muss und die Psychologen oder Psychiater wissen oder merken spätestens nach der 3.Sitzung was mit einem los ist...
So gut kann ein möchtegern EM-Rentner garnicht schauspielern, das bekommt der nicht hin und das ist auch gut so.
Mach einen auf Psycho und die Rente ist durch
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.