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Experten-Antwort

Fragen um die Erwerbsminderungsrente

von Frage 17.12.2024 | 09:19
230 Ansichten
2 Antworten
Es heißt ja - frühestens 6 Monate vor Ablauf - Weiterbewilligungs Antrag stellen - EMR... Sollte die DRV mich erst in eine Reha Maßnahme schicken wollen - da ich ja noch nicht in einer gewesen bin --- müsste diese eigentlich theoretisch und praktisch in dem Zeitfenster bis zum Ende des Anspruchs der EMR erfolgen - oder sehe ich das falsch? Ist die DRV verpflichtet bis zum Ende des Anspruchs einen bescheid zu erteilen - egal ob mit oder ohne Reha

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2024 | 09:41

Hallo Frage,

 

wenn die DRV der Meinung ist, dass eine Rehabilitationsmaßnahme Ihre Erwerbsminderung beseitigt, kann Sie Ihnen eine entsprechende Maßnahme anbieten. Das geht jederzeit, so lange Sie EM-Rente beziehen. Auch nach einer erneuten Weitergewährung.

Und natürlich ist die DRV bemüht über Ihren Antrag zeitnah zu entscheiden, am besten bis zum Ende des bewilligen Zeitraumes. Wenn das aber nicht klappt wird die Rente gegebenenfalls eingestellt und bei einer Weiterbewilligung erneut angewiesen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sebastianam 17.12.2024 | 10:50
Wenn Sie Pech haben, dann liegt die Reha und auch die Entscheidung über die Weitergewährung der EM-Rente ausserhalb des 6Monate Zeitfenster. Sie stünden dann zunächst ohne Geld da, genaugesagt ohne EM-Rente. Bei einer Bewilligung der EM-Rente über das 6Monate Zeitfenster hinaus, würden Sie natürlich eine Rückzahlung erhalten.
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