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Experten-Antwort

Fragen zu Berechnungsunterlagen zu Erwerbsminderungsrente

von Michael25.06.2024 | 09:32
282 Ansichten
20 Antworten
Sehr geehrte Expertinnen und Experten, zu meinem Erwerbsminderungs-Rentenbescheid (Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung) forderte ich die Berechnungsunterlagen an und bekam sie auch. Hier meine Fragen: 1. Der volle Monat Mai 2022, seitdem ich krankgeschrieben bin (seit 02.05.2022) und seitdem die Erwerbsminderung besteht (ebenso seit 02.05.2022 gemäß dem EMR-Bescheid), ist in den Berechnungsunterlagen als „Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit“ ausgewiesen, obwohl ich im Mai 2022 noch Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber bekam und erst ab 13.06.2022 das Krankengeld bezog. Wäre der Mai 2022 unter diesen Bedingungen dann tatsächlich „Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit“? 2. Wären die darauffolgenden Monate des Bezugs des Krankengeldes (13.06.2022 – 30.10.2023) und des darauffolgenden Nahtlosigkeits-ALG (ab 31.10.2023) nicht auch als „Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit“ zu berücksichtigen? Die EMR beginnt gemäß Bescheid am 01.10.2023, mit der Begründung, dass im Oktober 2023 der Antrag auf Nahtlosigkeits-ALG gestellt wurde. 3. Es gibt eine Unstimmigkeit(?) zwischen dem Bescheid und den nachgeschickten Berechnungsunterlagen: Laut Bescheid beginnt die Zurechnungszeit ab 02.05.2022; in den Berechnungsunterlagen beginnt die Zurechnungszeit aber erst ab 01.06.2022 und fällt dementsprechend um 1 Monat kürzer aus – womöglich, um nicht mit dem ausgewiesenen Zeitraum „Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit“ ab 01.05.2022 bis 31.05.2022 zu kollidieren? Vielen Dank Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2024 | 11:57

Hallo Michael,

"lang und breit" und "Ultra" haben Ihre Fragen völlig korrekt beantwortet, dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Dinaam 25.06.2024 | 09:59
Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.
lang und breitam 25.06.2024 | 10:05
Für die Berechnung einer EM-Rente werden die Beiträge bis zum Eintritt (Leistungsfall) der Erwerbsminderung (EM) berücksichtigt Krankengeld und auch ALG das danach noch bezahlt wurde, wird also nicht mehr berücksichtigt, bzw. allenfalls bei Ihrer Regelaltersrente). Auch die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitsgebers fällt also in den Zeitraum 'nach' Eintritt der EM, wenn hier also der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit (02.02.22.) als 'Leistungsfall' festgestellt wurde. Im Monat Mai 2022 mischen sich also die 'Pflichtbeitragszeiten' Ihres Arbeitgebers mit den dann zu berücksichtigenden 'beitragsgeminderten Zeiten'. Dieser Monat selbst ist aber durch Pflichtbeitrag bereits 'belegt' Der danach als 'Zurechnungszeit' ausgewiesene Zeitraum erscheint dann auch und nur noch als EP unter 'beitragsgeminderte Zeiten'. In den kompletten Unterlagen müssten Sie auch die erfolgte 'Günstigerprüfung' finden. In dieser werden vier Jahre vor Eintritt der EM 'ausgeklammert', um bereits Einschränkungen durch Krankheit zu berücksichtigen (Verkürzung von Arbeitszeiten/KG/ALG). Es werden mit den sich aus dieser Berechnung ergebenden 'besseren' Werten weitergerechnet. In Ihrem Fall dürfte dies sich nur marginal bis gar nicht auswirken, wenn Sie bis zum Eintritt der AU Vollzeit durchweg gearbeitet hatten und ja dann erst Entgeltfortzahlung und KG bezogen haben, alles 'nach' Eintritt der EM. Hört sich 'so' wie Sie es schreiben also korrekt an. Ansonsten müssten Sie MIT den Unterlagen sich dies noch einmal bei einer Beratungsstelle erklären lassen, die Ihnen dann auch zeigen könnte, auf welcher Seite Sie was genau finden :-)
Ultraam 25.06.2024 | 10:07
Grundsätzlich ist Ihr Fragenpaket bei einem Gespräch mit der Auskunfts- und Beratungsstelle besser aufgehoben. Die Ferndiagnose als Kurzversion: 1. Der Monat Mai ist sowohl Beitragszeit (wegen der Lohnfortzahlung) und gleichzeitig beitragsfreie Zeit (wegen der Zurechnungszeit), und gilt deshalb als beitragsgeminderte Zeit. 2. Die Monate mit Beitragszahlung nach dem Leistungsfall (02.05.2022) sind keine rentenrechtlichen Zeiten für die EM-Rente. Diese Zeiten kommen erst wieder bei Umwandlung in eine Altersrente ins Spiel. 3. Die Zurechnungszeit im Mai erscheint unter der Rubrik "beitragsgeminderte Zeiten". Ab Juni finden Sie die Zurechnungszeit unter der Rubrik "beitragsfreie Zeiten". Der Mai geht nicht verloren, er steht nur woanders.
lang und breitam 25.06.2024 | 10:08
"(02.02.22.) " sah so schön aus.... sollte aber natürlich trotzdem (02.05.22) sein.... sorry!
Michaelam 25.06.2024 | 10:22
lang und breit schrieb

Für die Berechnung einer EM-Rente werden die Beiträge bis zum Eintritt (Leistungsfall) der Erwerbsminderung (EM) berücksichtigt

Krankengeld und auch ALG das danach noch bezahlt wurde, wird also nicht mehr berücksichtigt, bzw. allenfalls bei Ihrer Regelaltersrente).

Auch die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitsgebers fällt also in den Zeitraum 'nach' Eintritt der EM, wenn hier also der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit (02.02.22.) als 'Leistungsfall' festgestellt wurde.

Im Monat Mai 2022 mischen sich also die 'Pflichtbeitragszeiten' Ihres Arbeitgebers mit den dann zu berücksichtigenden 'beitragsgeminderten Zeiten'. Dieser Monat selbst ist aber durch Pflichtbeitrag bereits 'belegt'

Der danach als 'Zurechnungszeit' ausgewiesene Zeitraum erscheint dann auch und nur noch als EP unter 'beitragsgeminderte Zeiten'.

In den kompletten Unterlagen müssten Sie auch die erfolgte 'Günstigerprüfung' finden. In dieser werden vier Jahre vor Eintritt der EM 'ausgeklammert', um bereits Einschränkungen durch Krankheit zu berücksichtigen (Verkürzung von Arbeitszeiten/KG/ALG).

Es werden mit den sich aus dieser Berechnung ergebenden 'besseren' Werten weitergerechnet.

In Ihrem Fall dürfte dies sich nur marginal bis gar nicht auswirken, wenn Sie bis zum Eintritt der AU Vollzeit durchweg gearbeitet hatten und ja dann erst Entgeltfortzahlung und KG bezogen haben, alles 'nach' Eintritt der EM.

Hört sich 'so' wie Sie es schreiben also korrekt an. Ansonsten müssten Sie MIT den Unterlagen sich dies noch einmal bei einer Beratungsstelle erklären lassen, die Ihnen dann auch zeigen könnte, auf welcher Seite Sie was genau finden :-)

Vielen Dank für die Auskunft.
Dinaam 25.06.2024 | 10:40
Dafür nicht, Genderfuchs.
Ach wasam 25.06.2024 | 11:46
Dina schrieb

Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.

Bei "Dina" ist offensichtlich nicht nur die Unterhose innen kackbraun.
Für Dino/Dina/Dinumam 25.06.2024 | 11:49
Dina schrieb

Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.

Der/die/das Dino/Dina/Dinum läuft heute mal wieder zu Hochform auf! Wunderbar, weiter so! Immer toll, wenn sich diese Depp*Innen so herrlich aufregen, danke.
Geh sterben Troll_Inam 25.06.2024 | 12:06
Dina schrieb

Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.

Die DRV-Experten haben das schon lange klargestellt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bitte-kein-gender-gag…
Dinaam 25.06.2024 | 12:11
Dina schrieb

Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.

PS: im Übrigen bin ich hier der/sie/das selbsternannte Forums-Ausputzer*In, weil es bis zum Oberlehrer*In bei mir nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu dumm. Mehr habe ich halt leider nicht drauf.
Genauam 25.06.2024 | 12:36
So so schrieb

Wer nicht gendert ist braun?

Rot und Grün gemischt ergibt Braun.
Ganz einfacham 25.06.2024 | 14:03
So so schrieb

Wer nicht gendert ist braun?

Unsinn. Nur wer sich künstlich über's Gendern aufregt und diese Aufregung überall rausposaunt und blödsinnig gegen das Gendern hetzt und vor allem gegen die Menschen hetzt, die gendern, kommt häufig aus dem dem rechtspopulistischen oder rechtsextremnLager und versucht damit, von den wirklichen Problemen abzulenken. Ist ja für jeden leicht erkennbar, wer in der politischen Landschaft versucht, eine solche Nebensächlichkeit politisch auszuschlachten (z.B. Aiwanger , Söder , und vor allem die "Alternative für Diktatoren" etc). Ich gendere auch nicht, mich stört es aber nicht, wenn jemand das macht, warum auch. Das kann, darf und muss jeder für sich selber entscheiden.
Dino Pomelinoam 25.06.2024 | 14:36
Dina schrieb

Super gegendert, Michael! Das ist gaaanz wichtig.

Nö, das ist gar nicht wichtig. "Michael"hätte auch einfach schreiben können: "Sehr geehrte Expertinnen," Generisches Femininum, das auch automatisch alle Männer mit einschließt, und gut ist. Kein Gendern, kein Problem.
Seppelam 25.06.2024 | 14:46
Ach was schrieb

Bei "Dina" ist offensichtlich nicht nur die Unterhose innen kackbraun.

Den Mist schreibst Du nahezu unter jeden Beitrag. Aber klar, wer nichts auf die Popen hält, die Sopade, die Körnerfresser und die Neoliberalen ist natürlich braun und Demokratie isses nur solange diese Galgenvögel gewählt werden. Kleine Welt eines kleinen Hirns!
So soam 25.06.2024 | 15:26
Ganz einfach schrieb

Unsinn.

Nur wer sich künstlich über's Gendern aufregt und diese Aufregung überall rausposaunt und blödsinnig gegen das Gendern hetzt und vor allem gegen die Menschen hetzt, die gendern, kommt häufig aus dem dem rechtspopulistischen oder rechtsextremnLager und versucht damit, von den wirklichen Problemen abzulenken.

Ist ja für jeden leicht erkennbar, wer in der politischen Landschaft versucht, eine solche Nebensächlichkeit politisch auszuschlachten (z.B. Aiwanger , Söder , und vor allem die "Alternative für Diktatoren" etc).

Ich gendere auch nicht, mich stört es aber nicht, wenn jemand das macht, warum auch.

Das kann, darf und muss jeder für sich selber entscheiden.

Kann man auch anders sehen: Wer gendert unterwirft sich der Gewalt der aktuellen Machtelite. In der heutigen Zeit bewusst nicht zu gendern beweist einen freien und noch nicht unterdrückten Geist! Freie Geister sind unbequem, weshalb man ihnen gern den NS-Stempel verpasst um sie auszugrenzen und mundtot zu machen. Wer sich anmaßt, jemanden verächtlich zu machen, nur weil dieser Jemand das um sich greifende Mitläufertum kritisiert, der offenbart eine Geisteshaltung, mit der man in jeder Diktatur dieser Welt gute Karrierechancen hätte. Wer gendern will, darf das tun. Wer das Gendern kritisiert, weil er es als Unterwerfungsgeste unter die Political Correctness wahrnimmt, darf das ebenfalls tun. Braun sind allenfalls die, die auf Andersdenkende mit Beschimpfungen reagieren.
Bam 25.06.2024 | 16:06
So so schrieb

Kann man auch anders sehen:

Wer gendert unterwirft sich der Gewalt der aktuellen Machtelite.

In der heutigen Zeit bewusst nicht zu gendern beweist einen freien und noch nicht unterdrückten Geist!

Freie Geister sind unbequem, weshalb man ihnen gern den NS-Stempel verpasst um sie auszugrenzen und mundtot zu machen.

Wer sich anmaßt, jemanden verächtlich zu machen, nur weil dieser Jemand das um sich greifende Mitläufertum kritisiert, der offenbart eine Geisteshaltung, mit der man in jeder Diktatur dieser Welt gute Karrierechancen hätte.

Wer gendern will, darf das tun. Wer das Gendern kritisiert, weil er es als Unterwerfungsgeste unter die Political Correctness wahrnimmt, darf das ebenfalls tun. Braun sind allenfalls die, die auf Andersdenkende mit Beschimpfungen reagieren.

Falsch, wer das Gendern kritisiert, mischt sich in Angelegenheiten ein, die ihn nichts angehen. Das könnte man auch als Versuch, diejenigen "mundtot" zu machen, wie du es ja selber der anderen Seite vorwirfst. Wo zum Teufel ist das Problem, die Leute gendern zu lassen? Und wir sehen es hier ja wieder, die einzige Seite, die sich seit ewigen Zeiten über die Art zu Sprechen bei anderen aufregt, ist die der Gegner. Ach und noch eins: Nur weil jemand gendert, unterwirft er sich noch lange nicht der Machtelite. Alleine das zeigt schon, wie wirr du sein musst. Es gibt auch noch ein paar andere politische Themen, als das Gendern. ;-) Schlimm, dass man das überhaupt erklären muss.
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