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Fragen zu erneuter Zahlung der Waisenrente

von Halbwaise_FN04.08.2013 | 15:52
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2 Antworten
Hallo liebe Mitglieder, wie das Thema schon sagt habe ich einige Fragen zur erneuten Zahlung der Waisenrente. Bin 25 und beginne ab September ein Vollzeit Studium. Das letzte mal Halbwaisenrente habe ich von September 2010 bis Juli 2011 bekommen. Formulare sind so weit ausgefüllt. Allerdings bin ich mir bei einigen Dingen nicht sicher. Bei R0660 (Einkommen) Ziffer 3 sollenArbeitsentgelte seit Beginn der Rente wegen Todes aufgeführt werden. Habe von August 2011 bis Dez 2012 gearbeitet. Bis zum STudiumsanfang bin ich arbeitslos gemeldet. Muss ich unter der Ziffer 3 jetzt nochmal die Tätigkeiten (Ausbildung, gejobbt usw.) die vor meiner letzten Rente (2011) waren aufführen und nochmals bescheinigen lassen? Eigentlich müssten diese ja noch bei der Rentenversicherung vor Ort sein oder? Würde es hier nicht Reichen die Zeit von August 2011 bis Dez. 2012 bescheinigen zu lassen? Zu R0810: Bei den Versicherungszeiten der Verstorbenen: Hier sollen ja die Versicherungszeiten( Mitglied, Famile) der Verstorbenen aufgeührt werden. Leider musste ich heute feststellen, dass ich dazu keine Unterlagen mehr habe. Die Dokumente wurden von meinem Opa aufbewahrt, der allerdings Räumlichkeiten vermietet hat in dem die Dokumente waren, Ich vermute dass diese bei ausräumen für den Mieter abhanden gekommen sind. Auch hier denke ich mir, dass diese Zeiten/Unterlagen doch noch bei der Rentenversicherung sein könnten von meiner letzten Waisenrente? Ist ja "erst" 2 JAhre her. Vielen Dank schonmal im Vorraus Freundliche Grüße

2 Antworten

-am 04.08.2013 | 16:04
Hallo, normalerweise müsste es ausreichen wenn Sie das Einkommen des Vorjahres (also aus 2012) und das laufende Einkommen im Monat des Rentenbeginns eintragen. Sollten weitere Angaben notwendig sein, wird sich der zuständige Versicherungsträger bei Ihnen melden. Hinsichtlich des R 810 können Sie nur ausfüllen was Sie auch wissen. Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, fragen Sie einfach beim zuständigen Sachbearbeiter der Rentenversicherung nach. In der Akte müssten noch alle Unterlagen des letzten Rentenantrages enthalten sein. Wichtig wäre die letzte Krankenkasse zu benennen, bei der der/die Verstorbene versichert war.
Halbwaise_FNam 04.08.2013 | 19:18
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Krankenkasse ist mir bekannt. Dürfte dann also kein Problem sein. Super, dann kann ich morgen die Unterlagen abschicken. MfG
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