Hallo Nia Frisch,
ein Wechsel zum einkommensgerechten Beitrag ist jederzeit auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich. Der Beitrag berechnet sich dann grundsätzlich aus dem Arbeitseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids.
Sie können jederzeit wieder auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung zum Regelbeitrag zurückwechseln.
Wer den gleichen Beitrag zahlt, zum Beispiel den Regelbeitrag, erwirbt daraus auch den gleichen Rentenanspruch.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung