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Experten-Antwort

Fragen zu Regelbeitrag bei Selbstständigen

von Nia Frisch18.01.2020 | 11:37
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein paar Fragen zum Regelbeitrag bei Selbstständigen. Ich bin selbstständig/freiberuflich und zahle jeden Monat den Regelbeitrag von ca. 590 €. Was muss ich machen, wenn ich zum enkommensgerechten Beitrag wechseln möchte? Im Internet steht, dass ein formloses Schreiben reicht. Kann ich auch nur für wenige Monate, in denen ich sehr wenig verdiene, zum einkommensgerechten Beitrag wechseln? Wie kann ich mein Einkommen dann nachweisen? Soll ich meine Honorar-Rechnung am Ende des jeweiligen Monats einreichen? Und noch eine Frage: bekommt jeder, der den gleichen Betrag bei der RV eingezahlt hat, später auch die gleiche Rente, unabhängig von seinem Einkommen? Also bekommt jemand, der in seinem Leben immer 3000 € monatlich verdient hat, später genauso viel Rente wie jemand, der 5000 € verdient hat, wenn beide monatlich immer den gleichen Regelbeitrag eingezahlt haben und somit in ihrem Leben auch insgesamt gleich viel bei der RV eingezahlt haben? Vielen Dank und viele Grüße Nia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nia Frisch,

ein Wechsel zum einkommensgerechten Beitrag ist jederzeit auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich. Der Beitrag berechnet sich dann grundsätzlich aus dem Arbeitseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids.

Sie können jederzeit wieder auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung zum Regelbeitrag zurückwechseln.

Wer den gleichen Beitrag zahlt, zum Beispiel den Regelbeitrag, erwirbt daraus auch den gleichen Rentenanspruch.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Klugpuperam 18.01.2020 | 11:51
Sie können immer im Voraus die Bemessungsgrundlage (Gewinn bzw. Bezugsgrösse) ändern. Formloser Antrag reicht. Tun Sie uns allen den Gefallen und ändern Sie das nicht monatlich. Sobald Sie den Regelbeitrag zahlen, spielt Ihr tatsächlicher Verdienst keine Rolle mehr. Die spätere Rentenberechnung orientiert sich am gezahlten Beitrag.
****am 18.01.2020 | 19:21
Hallo Nia, zu Deiner 1. Frage: Der Wechsel vom Regelbeitrag zum einkommensgerechten Beitrag ist auf Antrag möglich ab Folgemonat nach Antragstellung. Sieh mal hier, besonders ab Pkt. 5 - 8 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Wenn Du ein stark schwankendes Einkommen hast, stellt sich doch eher die Frage ob es für Dich nicht sinnvoller ist dauerhaft in den einkommensgerechten Beitrag zu wechseln, ein mehrmaliger Wechsel der Beitragshöhe pro Jahr ist mit ziemlichen bürokratischem Aufwand für Dich und die RV verbunden. Zu der 2. Frage bei versicherungspflichtigen Selbständigen werden aus dem selbst gewählten und gezahlten Beitrag(Regelbeitrag/halber Regelbeitrag oder einkommensgerechter Beitrag) die Entgeltpunkte ermittelt. Bei dem Regelbeitrag und halben Regelbeitrag spielt das tatsächliche Einkommen/Gewinn keine Rolle für die Ermittlung der Entgeltpunkte. Also könnte theoretisch ein Selbständiger mit 0,00 Euro Gewinn den Regelbeitrag zahlen und ein anderer mit 1 Mio. Gewinn den halben Regelbeitrag, zumindest in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Stell Dir doch selbst folgende Fragen: Was will ich zahlen? Was kann ich zahlen? Wieviel EM Rente oder spätere Altersrente will ich haben? Wenn Du die Antworten hast musst Du die, unter Berücksichtigung der Regelungen des § 165 SGB 6, für Dich beste Beitragsvariante wählen. Noch einen schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
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