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Experten-Antwort

Fragen zu teilweiser EM-Rente

von Thomas85205.11.2016 | 18:58
1572 Ansichten
4 Antworten
Einen schönen guten Abend, vor einiger Zeit bekam ich die unbefristete volle EM-Rente. Da sich mein Gesundheitszustand verbessert hat und ich einen Teilzeitjob aufgenommen habe, wurde mir eine unbefristete teilweise EM-Rente zugesprochen. Nun möchte ich bis zu meiner Altersrente dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es ist jedoch nicht immer möglich, den Job für immer zu behalten. Warum heißt denn meine teilweise Rente „unbefristet“? Falls ich die Arbeitsstelle verlieren würde, bin ich dann über die Arbeitsagentur vermittelbar? Ist der vollständige Wegfall der unbefristeten teilweisen EM-Rente noch möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2016 | 11:48

Guten Tag Thomas852,

Ihren Angaben entnehme ich, dass Ihnen zunächst eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde.

Aufgrund von Verbesserungen Ihres Gesundheitszustandes bzw. mit Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung, wurde Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung überprüft und als Ergebnis hat Ihr Rentenversicherungsträger eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbminderung bewilligt.

Sollten Sie diese Teilzeitbeschäftigung verlieren und Ihr Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag also weiterhin der teilweisen Erwerbsminderung entsprechen, könnten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes beantragen. Diese Rente wegen voller Erwerbsminderung würde allerdings nur befristet gezahlt.

Sollte Ihr Hinzuverdienst aus Ihrer parallelen Beschäftigung so stark ansteigen, dass die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, könnte Ihr Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in vollem Umfang ruhen. Sobald Ihr Hinzuverdienst wieder sinkt, könnten Sie eine Überprüfung der Anrechnung des Hinzuverdienstes und die Wiederaufnahme der Rentenzahlung beantragen.

Wie bei Ihnen bereits schon einmal geschehen, ist es auch möglich, dass der Rentenversicherungsträger jederzeit das weitere Vorliegen der teilweisen Erwerbsminderung in Ihrem Fall überprüft.

Sollte bei dieser Überprüfung herauskommen, dass sich Ihr Leistungsvermögen auf 6 Stunden und mehr pro Tag verbessert hat, könnte damit Ihre Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ganz wegfallen. Bei erneuter Verschlechterung Ihres Leistungsvermögens müssten Sie dann die Rente wegen Erwerbsminderung ganz neu beantragt werden.

Für weitere Informationen sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt wenden.

Ob und inwieweit Ihnen bei Verlust Ihres Teilzeitjobs trotz Ihres eingeschränkten Leistungsvermögens seitens der Agentur für Arbeit bzw. seitens des Jobcenters eine neue passende Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden könnte, sollten Sie bitte dort klären.

3 Antworten

W*lfgangam 05.11.2016 | 19:50
Thomas852 schrieb

Da sich mein Gesundheitszustand verbessert hat und ich einen Teilzeitjob aufgenommen habe, wurde mir eine unbefristete teilweise EM-Rente zugesprochen.[/quote]Hallo Thomas852,

wurde Ihre volle EMRT wegen des besseren Gesundheitszustandes oder ausschließlich wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen durch Einkommen in teilweise EMRT 'umgewandelt?

[/quote]

Nachdem ich den Teizeitjob aufgenommen habe, wurde ich ärztlich begutachtet.

Steht man mit teilweiser Rente und nach möglichem Jobverlust dem Jobcenter unbefristet zur Verfügung, oder zwingen sie dann einen zum Beantragen der vollen EM?

Hallo Thomas852, wurde Ihre volle EMRT wegen des besseren Gesundheitszustandes oder ausschließlich wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen durch Einkommen in teilweise EMRT 'umgewandelt'? > Warum heißt denn meine teilweise Rente „unbefristet“? Ausgehend von Ihrem Gesundheitszustand/dem Restleistungsvermögen besteht aus heutiger Sicht auf Dauer eine Möglichkeit der Erwerbstätigkeit im zeitlichen Bereich von 3 bis unter 6 Std. tgl. - daher unbefristet. Im übertragenen Sinne wird nur keine Befristung mit automatischem Rentenwegfall bewilligt, auch unbefristete Renten können regelmäßig überprüft werden - ein Rentenentziehungsverfahren ist aber etwas aufwändiger, als die Ablehnung eines Weiterzahlungsantrages nach Ablauf einer (befristeten) Zeitrente. Med. gesehen, scheinen Sie daher für die DRV zumindest ein 'halb'hoffnungsloser Fall zu sein :-) > Falls ich die Arbeitsstelle verlieren würde, bin ich dann über die Arbeitsagentur vermittelbar? Ja, auch ggf. anschließend für das Jobcenter. > Ist der vollständige Wegfall der unbefristeten teilweisen EM-Rente noch möglich? Wenn med. eine Wunderheilung erfolgt oder Sie mit zu viel Einkommen die letzte Hinzuverdienstgrenze reißen, dann ja. Bei letzterem wird zwar zunächst nur ein vollständiges Ruhen der Rente verordnet, faktisch kommt es dem gleich. Gruß w.
Thomas852am 06.11.2016 | 09:51
W*lfgang schrieb

Hallo Thomas852,

wurde Ihre volle EMRT wegen des besseren Gesundheitszustandes oder ausschließlich wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen durch Einkommen in teilweise EMRT 'umgewandelt'?

> Warum heißt denn meine teilweise Rente „unbefristet“?

Ausgehend von Ihrem Gesundheitszustand/dem Restleistungsvermögen besteht aus heutiger Sicht auf Dauer eine Möglichkeit der Erwerbstätigkeit im zeitlichen Bereich von 3 bis unter 6 Std. tgl. - daher unbefristet. Im übertragenen Sinne wird nur keine Befristung mit automatischem Rentenwegfall bewilligt, auch unbefristete Renten können regelmäßig überprüft werden - ein Rentenentziehungsverfahren ist aber etwas aufwändiger, als die Ablehnung eines Weiterzahlungsantrages nach Ablauf einer (befristeten) Zeitrente. Med. gesehen, scheinen Sie daher für die DRV zumindest ein 'halb'hoffnungsloser Fall zu sein :-)

> Falls ich die Arbeitsstelle verlieren würde, bin ich dann über die Arbeitsagentur vermittelbar?

Ja, auch ggf. anschließend für das Jobcenter.

> Ist der vollständige Wegfall der unbefristeten teilweisen EM-Rente noch möglich?

Wenn med. eine Wunderheilung erfolgt oder Sie mit zu viel Einkommen die letzte Hinzuverdienstgrenze reißen, dann ja. Bei letzterem wird zwar zunächst nur ein vollständiges Ruhen der Rente verordnet, faktisch kommt es dem gleich.

Gruß

w.

Da sich mein Gesundheitszustand verbessert hat und ich einen Teilzeitjob aufgenommen habe, wurde mir eine unbefristete teilweise EM-Rente zugesprochen.
Hallo Thomas852, wurde Ihre volle EMRT wegen des besseren Gesundheitszustandes oder ausschließlich wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen durch Einkommen in teilweise EMRT 'umgewandelt?
Nachdem ich den Teizeitjob aufgenommen habe, wurde ich ärztlich begutachtet. Steht man mit teilweiser Rente und nach möglichem Jobverlust dem Jobcenter unbefristet zur Verfügung, oder zwingen sie dann einen zum Beantragen der vollen EM?
Herz1952am 07.11.2016 | 11:45
Keiner kann Sie zu Beantragung der vollen EM zwingen. Solange Sie noch Ihren Teilzeitjob haben, werden Sie auch keine volle EM bekommen. Beantragen kann man nur eine EM-Rente. Welche entscheidet dann die RV nach Gutachten. Dem Jobcenter müssen Sie nur zur Verfügung stehen, wenn Sie Aufstockungsleistungen erhalten wollen (Harz IV).
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