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Fragen zum Antrag R100 EM-Rente

von audifan27.07.2012 | 12:13
2147 Ansichten
3 Antworten

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Frage 10.3.5 Antrag R100 EM-Rente Nachtrag: Dies ist der letzte offen Punkt. Was ist hier gemeint? Beziehen Sie kurzfristig Erwerbsersatzeinkommen? -Ich bin jetzt von Krankengeld ins ALG1 gekommen. Vor 1 Woche! Muß ich nun ALG1 angeben? Das wird doch auch noch unter Punkt 11,5 gefragt... danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sowohl Krankengeld, als auch Arbeitslosengeld sind kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen, da beide Leistungen von ihrem Wesen her lediglich vorübergehend gezahlt werden (da anschl. wieder eine Engeltzahlung oder eben ein Rentenbezug folgen soll).

Bei dem Punkt 10.3.5 geht es darum, dass das Arbeitslosengeld als rentenrechtliche Zeit bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen ist und aufgrund Ihrer Angabe seitens des Rentenversicherungsträgers die zugrundezulegenden beitragspflichtigen Einnahmen zu ermitteln und zu speichern sind.

Bei Punkt 11.5 geht es darum, dass die Agentur für Arbeit für zeitgleiche Zeiträume (da bei einer Erwerbsminderungsrente üblicherweise die Rente ab einem zurückliegenden Zeitpunkt gewährt wird) die Rente anzurechnen hat, somit bei der Agentur für Arbeit eine Überzahlung entsteht aufgrund derer sie Erstattungsanspruch bei dem Rentenversicherungsträger beziffert, der bei Kenntnis über die Zahlung des Arbeitslosengeldes aus diesem Grund für vergangene Zeiträume die Rentenzahlung einzubehalten hat, sodass dann die Agentur für Arbeit zuviel gezahltes Arbeitslosgengeld zurückbekommt.

Daher ist das Arbeitslosengeld bei beiden Punkten anzugeben.

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2 Antworten

DarkKnight RVam 27.07.2012 | 14:03
Hallo Audifan, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass Sie die Leistung jetzt zweimal angeben müssen. Die Fragen sind sind für unterscheidliche Prüfungen......unter 10 für Hinzuverdienst und unter 11 für einen Erstattungsanspruch... Vielleicht wird das zukünftig mal zusammengefasst, weil es für den Versicherten keinen Unterscheid macht.... Also bitte beide Punkte mit AloGeld füllen!
Klaus-Peteram 27.07.2012 | 12:54
Sie müssen dann dort ALG I angeben. " Kurzfristig ausgelegte Erwerbsersatzeinkünfte sind das Krankengeld, das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld, das Mutterschaftsgeld, das Übergangsgeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld und vergleichbare Leistungen," http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsersatzeinkommen
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