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Experten-Antwort

Fragen zum Antrag "Verlängerung EMR"

von franco04.12.2013 | 11:21
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1 Antworten
Hallo zusammen, vorab: Ich könnte natürlich mit der DRV bzw. einem DRV-Beratungsstelle darüber sprechen. Doch möchte ich vorab hier Infos einholen. Danke schon mal! Ich habe den Antrag R120 erhalten, da ich eine EMR (Arbeitsmarktrente) verlängern möchte. Lt. meinen Ärzten hat sich mein Gesundheitszustand seit Erteilung dieser EMR vor 1,5 Jahren nicht verändert. Fragen: Es wird im Antrag gefragt, ob ich z.B. arbeitssuchend gemeldet bin, Krankengeld erhalte, ich auf Reha war, eine ärztliche Untersuchung veranlasst wurde etc. Beziehen sich diese Frage auf den Zeitraum seit Erteilung der EMR (also Zeitraum der letzen 1,5 Jahre), oder allgemein? Ich habe ja vor 1,5 Jahren solche Angabe schon mal gemacht! Zu dieser Zeit, hatte ich eine Reha, hab KG bezogen etc. Aber seit Erteilung der EMR, hab ich doch nur EMR erhalten, war nicht mehr auf Reha etc. Also, was muß ich hier angeben? Frage 2: Soll ich von meinem Hausarzt ein Attest mitgeben, welcher meine Fachärzte (Rheumatologe,Psychiater,Psychotherapeut) koordiniert? Also "Gesundheitszustand" hat sich seit der letzen Feststellung nicht verändert. Doch von jedem Facharzt ein extra Attest? Danke schon mal! Franco

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2013 | 13:49

Hallo Franco, alle Fragen zur Ziff. 3 und 4 im Antrag R 120 beziehen sich auf die Zeit seit Beginn der Zeitrente. Haben Sie seit Rentenbeginn keine dieser Leistungen erhalten, können die Fragen verneint werden. Fügen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen ärztlichen Unterlagen dem Antrag bei, die nach der letzten Rentenantragstellung entstanden sind. Fordern Sie bitte keine kostenpflichtigen Unterlagen/Atteste bei Ihren behandelnden Ärzten an, da hier keine Zusage zum Ersatz der entstandenen Kosten gegeben werden kann. Sofern Ihr Rentenversicherungsträger Unterlagen oder Befunde benötigt, wird er diese im Regelfall von den von Ihnen im Antrag genannten Ärzten anfordern oder Sie bitten, entsprechende Unterlagen unter Zusage der Übernahme der Kosten selbst zu besorgen.

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