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Experten-Antwort

Fragen zum Formular G0512

von Der JENS28.02.2024 | 23:49
734 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Rentenkasse hat einen REHA-Antrag bewilligt. Das Formular G0512 ist mir nicht ganz schlüssig. Ich bin seit dem 20.03.2023 arbeitslos. Bekomme im Moment Arbeitslosengeld 1. Das Formular G0518 habe ich zur Krankenkasse geschickt. Habe ich das richtig verstanden, dass ich hier nichts weiter ankreuzen muss, weil ich ja arbeitslos bin. Diese Frage brauche ich nicht zu beantworten, und auch die Formulare spielen in meinem Fall keine Rolle, richtig? Ich bin zu Beginn der Rehabilitationsleistung. Versicherungspflichtig beschäftigt und das Entgelt wird nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung gezahlt. Die Formulare G0513 - Hinweise für den Arbeitgeber, G0514 - Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber, G0515 - Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld und G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse sind dem Arbeitgeber vorzulegen Also brauche ich dann nur folgende Punkte auszufüllen. Ich bin zu Beginn der Rehabilitationsleistung ja arbeitslos / arbeitsuchend seit: und erhalte Arbeitslosengeld. Den Beginn der Rehabilitationsleistung habe ich der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Den Bewilligungsbescheid / Änderungsbescheid und Aufhebungsbescheid füge ich bei. Reicht ein Anruf beim Arbeitsamt mit einer mündlichen Mitteilung aus oder brauche ich dafür ein Formular? Den Beginn der Rehabilitationsleistung habe ich der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Sorry, aber ich bin gerade etwas überfordert; hoffe, dass meine Fragen nicht zu dämlich auf euch wirken. Schon einmal vielen Dank im Voraus. Jens

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.02.2024 | 15:35

Hallo Der JENS,

 

unter Ziffer 2 "arbeitslos / arbeitssuchend seit:

und erhalte Arbeitslosengeld."

 

Bitte fügen Sie den Bescheid der Agentur für Arbeit bei oder reichen diesen nach.

 

Im Zweifel können Sie sich auch gerne telefonisch mit Ihrer zuständigen Reha-Sachbearbeitung in Verbindung setzen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

2 Antworten

korrektam 29.02.2024 | 07:52
Mir scheint das, was Sie beschreiben, korrekt. Den Aufhebungsbescheid sollten Sie automatisch zugeschickt bekommen, wenn der Reha-Termin der Agentur für Arbeit mitgeteilt wurde.
Der JENSam 29.02.2024 | 19:14
Eure Antworten haben mir schon einmal weiter geholfen, vielen Dank noch mal dafür. Habe noch einmal beim Arbeitsamt angerufen und die Auskunft erhalten, dass ich ihnen den Bewilligungsbescheid von der Rentenkasse und die Einladung der Rehaklinik mit dem Startdatum der Reha zusenden möchte. Sowie beide Sachen beim Arbeitsamt vorliegen, wird mir dann der Aufhebungsbescheid, den ich ja für den Antrag brauche, zugeschickt. Grüße Jens
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