Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fragen zum Gutachten

von Pauli06.10.2019 | 11:07
133 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich überlege, mir das Gutachten anzufordern, welches damals zu meiner Erwerbsminderung geführt hat. Meine befristete Erwerbsminderungsrente endet demnächst und ich möchte vorbereitet sein, falls diese diesmal abgelehnt wird. Meine Frage nun: gibt es überhaupt ein Gutachten? Bzw eine Zusammenfassung vom medizinischen Dienst der DRV? Ich war damals nur bei der Reha und habe einen Entlassungsbericht. Zweite Frage: steht in dem Gutachten überhaupt was anderes drin, als im Rehaentlassungsbericht? Gibt es DRV interne Schriftstücke, die ich einsehen könnte? Oder ist das sinnfrei, da die DRV 1:1 die Meinung der Rehastätte übernimmt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauli,

mit der von Tina angeratenen Akteneinsicht (in vorgegebenen Räumlichkeiten, z.B. Auskunfts- und Beratungsstelle) können Sie sich erst einmal einen Gesamtüberblick verschaffen und gleichzeitig überlegen welche der gesichteten Unterlagen für Sie hilfreich sind.

Ausschließlich die Zusendung der medizinischen Unterlagen in Kopie zu beantragen, ist natürlich auch eine denkbare Option.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Realistam 06.10.2019 | 11:22
Auf jeden Fall gleich die Anschrift des Hausarztes mit angeben und das im Falle das eine persönliche Übersendung nicht möglich ist, dies an den Hausarzt übersandt wird. Bei psychischen Erkrankungen werden die Unterlagen meist nur an einen Arzt versandt.
Tinaam 06.10.2019 | 11:19
Einfach einen Einzeiler oder ein paar Zeilen mehr an Ihre zuständige Sachbearbeiterin mit z. B. folgenden Text senden: Bitte übersenden Sie mir eine Kopie der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes zu. Oder etwas umfangreicher: ....beantrage ich hiermit Akteneinsicht und bitte um die Zusendung von Kopien sämtlichen Arztberichten und medizinischen Unterlagen, auf die Sie Ihre Entscheidung stützen, einschließlich der abschließenden Stellungnahme des Sozialmedizinischen Dienstes. Ich habe damit immer die gewünschten Unterlagen in Kopie erhalten. Schaden kann es nicht, wenn einem diese Informationen vorliegen. Wie Sie diese verwenden liegt dann in Ihrer Entscheidung.
Schadeam 06.10.2019 | 14:39
Wenn Sie nicht beim Gutachter waren, wird es wohl auch kein Gutachten geben. :) Wahrscheinlich steht im Entlassunsbericht ein Kreuz bei "unter 3 ständig für allgemeine Arbeiten" und demzufolge bekommen Sie Rente. So gesehen ist wichtig wie sich Ihre Gesundheit heute darstellt und eine Anforderung bei der DRV bringt Ihnen nicht viel, v.a. Dann nicht wenn Sie den Entlassungsbericht haben.
Realistam 06.10.2019 | 14:52
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Dann nennen wir das Kind "Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung" welches ein Mediziner der DRV erstellt hat und man sich zusenden lassen sollte ;-) Oder man ist geschickt und lässt sich alle zur Grunde gelegten Entscheidungsunterlagen zusenden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026