Ich kann mich den Ausführungen nur anschließen.
Die Riesterrente ist nicht anzugeben.
Falls die 9/10-Deckung nicht erfüllt ist und somit keine Versicherungspflicht in der KVdR gegeben ist, ist im R0100 der Antrag auf Beitragszuschuss zu stellen. Hinsichtlich der privaten Versicherung ist der Vordruck R0821 maßgebend. Einen etwaigen Verzicht auf einen Teil des Beitragszuschusses (falls dieses angezeigt ist) besprechen Sie bitte mit der Beihilfestelle.
Da Sie nun doch den Antrag bei einer Antrags aufnehmenden Stelle stellen wollen, werden Sie dort dann ausführlich beraten und durch die Vordrucke geleitet.
MfG
Leider lässt sich die lästige Fragerei trotzdem nicht vermeiden. Ich muss z. B. meine Beihilfestelle nerven. Es gibt da viele verschiedene Regelungen, je nach Dienstherrn. Da kann mir die DRV leider nicht helfen.
Ich versuche halt, vorab soviele Infos wie möglich zu bekommen ...
Wie die 9/10 erfüllt sein sollen, sehe ich nicht – nach meinem Verständnis der Schilderung gibt es nur die sechs Jahre für die Kinder und vielleicht noch ein paar Monate extra. Das reicht nicht für 9/10 von ca. 24 Jahren. Höchstens für ein knappes Drittel.
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