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Experten-Antwort

Fragen zum Übergangsgeld

von beppo08.11.2017 | 11:48
1787 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin gesetzlich rentenversicherungspflichtiger, privat versicherter Arbeitnehmer und derzeit arbeitusunfähig. Nach der Entgeltfortzahlung erhalte ich derzeit Krankentagegeld meiner privaten Krankentagegeldversicherung. Nun wurde mir eine medizinische, stationäre Reha bewilligt, die ich bald antrete. Während der Reha habe ich Anspruch auf Übergangsgeld der DRV, richtig? (Mein Krankentagegeld stoppt jedenfalls laut Aussage der Versicherung). Wenn sich in der Reha herausstellt, dass ich danach wieder über eine Wiedereingliederung schrittweise arbeiten soll, bekomme ich dann auch Übergangsgeld vor der DRV oder ist dann wieder meine Krankenversicherung zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beppo,

während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der Leistung Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Nach Ihren Ausführungen, dürfte es somit wahrscheinlich sein, dass Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld haben werden.

Bezüglich einer evtl. von der Reha-Klinik für erforderlich gehaltenen anschließenden Stufenweisen Wiedereingliederung verhält es sich so, dass wenn sie diese innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Leistung antreten und während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Grundanspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung gegeben ist, Sie auch für die Dauer der Stufenweisen Wiedereingliederung einen grundsätzlichen Anspruch auf Übergangsgeld haben.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über Ihren tatsächlichen Anspruch, da diesem alle entscheidungsrelevanten Daten vorliegen dürften.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beppo,

Krankentagegeld wird aus einer privaten freiwilligen Zusatzversicherung des Versicherten

gezahlt. Wenn man für die Zeit der Reha diesen Vertrag hat, dann wird das Übergangsgeld nicht auf das Krankentagegeld angerechnet oder umgekehrt. Beides wird nebeneinander gezahlt. Es kostet ja auch eine Prämie, die zusätzlich aufzubringen ist.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Adrianoam 08.11.2017 | 12:53
Erste Frage=Ja Zweite Frage=Ja
=//=am 08.11.2017 | 17:00
Ich bin gesetzlich rentenversicherungspflichtiger, privat versicherter Arbeitnehmer und derzeit arbeitusunfähig. Nach der Entgeltfortzahlung erhalte ich derzeit Krankentagegeld meiner privaten Krankentagegeldversicherung. Nun wurde mir eine medizinische, stationäre Reha bewilligt, die ich bald antrete. Während der Reha habe ich Anspruch auf Übergangsgeld der DRV, richtig? (Mein Krankentagegeld stoppt jedenfalls laut Aussage der Versicherung). Wenn sich in der Reha herausstellt, dass ich danach wieder über eine Wiedereingliederung schrittweise arbeiten soll, bekomme ich dann auch Übergangsgeld vor der DRV oder ist dann wieder meine Krankenversicherung zuständig?
Erste Frage=Ja Zweite Frage=Ja
Damit das ÜG von der DRV weitergezahlt wird, muss aber die stufenweise Wiedereingliederung zwingend innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Reha-Maßnahme BEGINNEN! Und sie sollte bereits in der Reha-Klinik vorgeschlagen und alles Erforderliche eingeleitet werden (Checkliste der Klinik, ob WE sinnvoll ist und nach Beendigung wieder mit einer Vollbeschäftigung gerechnet wird, weitere AU-Bescheinigung und Zustimmung des Arbeitgebers auf dem Stufenplan). Bei gesetzlich Krankenversicherten ist es nicht so problematisch, wenn die Frist von 4 Wochen versäumt wird. Dann zahlt die KK das KG weiter. Wie es aber bei privat Versicherten dann weitergehen würde, dürfte schwierig sein. Ob der Krankenversicherer in diesem Fall auch das Krankentagegeld zahlt, ist mir nicht bekannt. Steht evtl. im Vertrag.
(x)am 09.11.2017 | 18:51
Wie das (die Höhe)bei der privaten Versicherung aussieht, weiss ich nicht. Bei der gesetzlichen ist es allerdings so, dass das Krankengeld höher als das Übergangsgeld ist. Wird die Wiedereingliederung von der Rehaklinik angeleiert, bekommt man weiterhin Übergangsgeld, somit verliert man Geld. Sagt einem leider vorher auch niemand. Läßt man sich direkt nach der Reha weiter krankschreiben (lückenlos)und macht dann über den Hausarzt die Wiedereingliederung, zahlt die KK wieder Krankengeld. Ich hab das erst kapiert, als ich die 1. Wiedereingliederung (über Rehaklinik) abbrechen musste und später über den Hausarzt einen neuen Versuch gestartet habe.
beppoam 09.11.2017 | 21:34
Vielen Dank für die Antworten. Nur zur Erläuterung (falls jemand durch Google mal hier landet): Das private Krankentagegeld ist so hoch, wie man es versichert (also ggf. - wenn man das bedacht hat - auch deutlich höher als das Nettoeinkommen, da man ja aus dem Krankentaggeld auch seine Krankenversicherung + Arbeitgeberanteile und ggf. auch die Rentenbeiträge + Arbeitgeberanteile bei der DRV bezahlen will - das ist im GKV-Krankengeld ja drin). Das Problem ist nur, dass die Definition von Arbeitsunfähigkeit je nach PKV-Vertrag unterschiedlich ist. So eine Wiedereingliederung ist bei meinem versicherten Krankentagegeld z.B. letztlich eine unsichere "Kulanz-/Gnadenleistung" der privaten Versicherung. Von daher ist das Übergangsgeld der DRV (wenn auch niedriger) dem Krankentagegeld vorzuziehen. Ist also nicht immer alles besser als Privatversicherter. Aber von solchen "Feinheiten" und "Abstimmungsprblemen" zwischen gesetzlicher Rente und privater Krankenversicherugn erzählt einem ja bei Vertragsabschluss keiner was.
Angelaam 10.11.2017 | 08:33
Wieso stoppt Dein Krankentagegeld? Bei meiner AHB bekam Ich Übergangsgeld und Krankentagegeld.
beppoam 10.11.2017 | 10:27
Ich bin gesetzlich rentenversicherungspflichtiger, privat versicherter Arbeitnehmer und derzeit arbeitusunfähig. Nach der Entgeltfortzahlung erhalte ich derzeit Krankentagegeld meiner privaten Krankentagegeldversicherung. Nun wurde mir eine medizinische, stationäre Reha bewilligt, die ich bald antrete. Während der Reha habe ich Anspruch auf Übergangsgeld der DRV, richtig? (Mein Krankentagegeld stoppt jedenfalls laut Aussage der Versicherung). Wenn sich in der Reha herausstellt, dass ich danach wieder über eine Wiedereingliederung schrittweise arbeiten soll, bekomme ich dann auch Übergangsgeld vor der DRV oder ist dann wieder meine Krankenversicherung zuständig?
Wieso stoppt Dein Krankentagegeld? Bei meiner AHB bekam Ich Übergangsgeld und Krankentagegeld.
Das scheint wohl recht unterschiedlich gehandhabt zu werden (In der Praxis sowie in den Versicherungsbedingungen). In meinen Versicherungsbedingungen steht jedenfalls: "Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitusunfähigkeit ... während Rehabiltationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilationsträger". Das klingt leider recht eindeutig :-( Verstehen kann ich ja, dass niemand durch seine Krankheit profitieren soll (will ich auch nicht), aber eine Aufstockung des Übergangsgeldes bis zum versicherten Krankentagegeld fände ich eigentlich schon angebracht. Das ist schon überraschend, wenn man denkt, dass man eigentlich top abgesichert ist und dann kommt das Kleingedruckte. Aber egal. Für die paar Wochen wird das Übergangsgeld langen. Das ist nicht meine Hauptbaustelle. Wichtiger ist mir, dass ich grundsätzlich eine Wiedereingliederung bekommen kann und nicht plötzlich der Geldhahn völlig stoppt.
Sonnenscheinam 13.03.2018 | 08:07
Hallo, ich habe eine Ergänzungsfrage. Ich bin gesetzlich rentenversicherungspflichtig, privat versichert, Arbeitnehmerin und derzeit arbeitusunfähig. Nach der 6 wöchigen Entgeltfortzahlung erhalte ich derzeit Krankentagegeld meiner privaten Krankentagegeldversicherung. Zusätzlich stockt mein Arbeitgeber noch etwas auf. Fragen: Wer zahlt die Beiträge in die Rentenkasse in der Krankenzeit, er oder ich oder garnicht in dieser Zeit?
Rentenschmiedam 14.03.2018 | 07:29
Hallo, wenn ich das richtig lese bekommen Sie jetzt nach Ende der Lohnfortzahlung nur noch Ihr privates Krankentagegeld. Beachten Sie bitte unbedingt, dass für die Zeit der AU KEINE Beiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden! Sie haben die Möglichkeit einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Sozialgesetzbuch VI um zu verhindern, dass eine Lücke in Ihrem Versicherungskonto entsteht. Bitte lassen Sie sich UMGEHEND dazu in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV beraten. Der Antrag ist fristgebunden und nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der AU bzw. dem Ende der Versicherungspflicht aufgrund des Arbeitsentgeltes möglich, ansonsten beginnt die Antragspflichtversicherung erst mit der Antragstellung oder der Zug ist abgefahren! Beste Grüsse
Rentenschmiedam 14.03.2018 | 07:44
P.S.: Ich würde auch empfehlen, dass Sie sich dort explizit zur Frage des Übergangsgeldes beraten lassen. Für mich ist nicht so ohne weiteres klar, dass überhaupt ein Anspruch besteht. Sie werden unmittelbar vor der Reha nämlich weder Arbeitsentgelt bezogen haben, noch eine Entgeltersatzleistung wie Krankengeld beziehen. Das private Kranken(tage)geld ist nämlich kein Krankengeld im Sinne des Rechts der Rentenversicherung! Beste Grüsse
Fortitude oneam 14.03.2018 | 08:13
Zitat von Sonnenschein anzeigenausblenden
Hallo Sonnenschein, bitte verraten Sie mir, wie haben Sie den Beitag am 08. Novembervon "beppo" gefunden? Wäre es nicht klüger und schneller gewesen, ein neues Thema aufzumachen! Der Spezialist Rentenschmied hat Ihnen die fundierte Antwort mitgeteilt. GKV oder PKV? Es gibt wie im wirklichen Leben immer Vor und Nachteile. Werden Sie bald wieder gesund. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. P.S. Ich hatte auch mal ein AG, der aufgestockt hat. Warum wohl? Bleiben Sie ruhig noch eine weile krank. Der AG muss ja nach 6 Wochen kein Gehalt mehr zahlen, dafür die KK um so mehr.
Rentenschmiedam 14.03.2018 | 12:32
Hallo und Mahlzeit! Danke für das Lob als Spezialist. Meine Antwort ist auch für Beppo gedacht gewesen, daher der Hinweis als Postscriptum zum Übergangsgeld. Für Reha bin ich aber nicht gerade der Fachmann muss ich gestehen. Ob er`s noch liest? Ich hoffe es für ihn weil diese Fälle leider immer wieder bei Kontenklärungsverfahren auftauchen und dann ist es für die Lückenschließung leider immer zu spät. Beste Grüsse
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