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Experten-Antwort

Fragen zum Wohnförderkonto bei Riester-Bausparvertrag

von Leon Lampe11.11.2016 | 16:20
901 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage zu Berechnung des Wohnförderkontos bei folgendem Szenario: Ich wohne in einen Kreditfinanzierten Eigenheim mit einer Hypothek, deren Zinsbindung in 10 Jahren endet. A. Ich möchte einen Riester-Bausparvertrag abschliessen, den ich 10 Jahre als Wohnriester mit 2100 EUR förderfähig anspare. In 20 Jahren habe ich mit 67 Jahren das Rentenalter erreicht. Nach 10 Jahren habe ich z.B. 20.000 EUR in diesem Bausparvertrag förderfähig angespart. Kann ich nach 10 Jahren nur diese angesparten 20.000 EUR meines Riester-Bausparvertrag nutzen, um die bestehende Hypothek abzulösen? Der Riester-Bausparvertrag wäre somit beendet. 1. Wie wird das zugehörige Wohnförder-Konto berechnet? a) in das Wohnförderkonto fliessen ab sofort die jährlich eingezahlten 2100 EUR, welche ab sofot 2% verzinst kumulieren (das ergibt in 10 Jahren (in 2026) einen Wohnförderkontostand von 21.420 EUR) oder: b) in das Wohnförderkonto fliessen erst in 10 Jahren die entnommenen 20.000 EUR, welche sich ab dann jährlich zu 2% verzinsen (im Jahr 2026 hätte das Wohnförderkonto also einen Stand von 20.000 EUR) 2. Fliessen die während der Ansparphase erhaltenen Zinsen in das Wohnförderkonto oder werden diese durch die Zinsabschlagsteuer versteuert? 3. Kann man in 10 Jahren das Wohnförderkonto schliessen und die Steuer (auf 70% des Wohnförderkontostandes) bezahlen oder muss das Wohnförderkonto bis zur Rente mit 2% weiterverzinst werden um es dann erst mit Renteneintritt zu schliessen. B. Wenn ich statt eines Riester-Bausparvertrags einen Riester Banksparplan oder Riester Fonds verwenden würde, könnte ich diesen auch zur Umschuldung benutzen? Berechnet sich das Wohnförderkonto hier genauso? Vielen Dank für die Information.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2016 | 13:04

Hallo Herr Lampe,

bitte klären Sie die Fragen mit Ihrem Anbieter bzw. der ZfA:

Servicehotline 03381 21222324

E-Mail: ZfA@DRV-Bund.de

2 Antworten

Leon Lampeam 12.11.2016 | 23:49
Danke für den Hinweis, ich habe die Frage hier gestellt da das Wohnförderkonto ja nicht vom Finanzamt sondern von der Zfa /Rfa geführt wird daher müssten diese hierzu am besten Bescheid wissen. Anscheinend liege ich da falsch.
Rentensputnikam 12.11.2016 | 22:28
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