Hallo Pauli,
die rechtlichen Vorgaben zur Befristung von Erwerbsminderungsrenten sind im § 102 SGB VI geregelt https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0102.html#doc1575146bodyText4
Innerhalb dieses rechtliches Rahmens resultieren die konkreten Ausgestaltungen aber immer in Abhängigkeit der individuellen Situation.
Ggf. kann die Sachbearbeitung Ihnen auf Ihre Frage eine konkrete Antwort zu einer Befristung in einer tatsächlichen Fallgestaltung geben.