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Fragen zur Befristung

von Pauli06.10.2019 | 10:59
85 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir jemand erklären, warum bei psychosomatischen Erkrankungen manchmal auf 2 Jahre und manchmal auf 3 Jahre befristet wird? Hab nach lesen in diesen und in anderen Foren irgendwie das Gefühl, dass es quasi ausgewürfelt wird und der eine bekommt 2, der andere 3 Jahre und der nächste gar keine Erwerbsminderungsrente. Meine Frage bezieht sich geziehlt auf psychosomatische Erkrankungen, da es ja bei anderen Erkrankungen Erfahrungswerte gibt, wie lange es so dauern könnte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2019 | 11:23

Hallo Pauli,

die rechtlichen Vorgaben zur Befristung von Erwerbsminderungsrenten sind im § 102 SGB VI geregelt https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0102.html#doc1575146bodyText4

Innerhalb dieses rechtliches Rahmens resultieren die konkreten Ausgestaltungen aber immer in Abhängigkeit der individuellen Situation.

Ggf. kann die Sachbearbeitung Ihnen auf Ihre Frage eine konkrete Antwort zu einer Befristung in einer tatsächlichen Fallgestaltung geben.

1 Antworten

Realistam 06.10.2019 | 11:19
Da Menschen und deren Erkrankungen, sowie der Verlauf individuell sind, kann man diese Frage nicht beantworten.
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