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Angaben zu meiner Person.
Bj. 01.12.1957 (Grad der Behinderung 60 G) dauerhaft
Rentenantritt als Schwerbehinderter ab 01.11.21 möglich ohne Abzüge.
Da ich Gesundheitlich auf der letzten Rille laufe, werde ich das vermutlich nicht mehr schaffen.
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Abschlussbericht des Reha Arztes:
Ich kann in der letzten sozialversicherten Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden tätig sein und es besteht keine Leistungsfähigkeit mehr als Schulhausmeister.
Nun aber der Hacken,
Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eine Leistungsfähigkeit von > 6 Stunden.
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Habe seit Juni einen Arbeitsversuch unternommen, den ich aber nach Ende der Schulferien wieder abbrechen werde. Klappt körperlich nicht mehr.
Bisher würde noch kein Antrag auf Rente gestellt.
Warte im Moment noch darauf das sich die RVK bei mir meldet und diese von sich aus mir eventuell die volle Erwerbsminderungsrente anbietet.
[/quote]
Hallo Michael,
der Rehaantrag 'kann' auf Antrag für eine EM-Rente umgedeutet werden. Insofern 'kann' auch die DRV eine Umdeutung anbieten.
Ein 'automatisches' Schreiben nach absolvierter Reha erfolgt aber eigentlich nur, wenn in beiden Fällen (Beruf und allgemeiner Arbeitsmarkt) die gesundheitlichen Einschränkungen zu einer Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich führen.
Dies trifft in Ihrem Fall lt. Rehabericht nicht zu.
Wenn Sie also 'abwarten' kann dies Schreiben lange dauern bis gar nicht kommen, denn vordringlich werden vom Versicherten gestellte Rentenanträge bearbeitet.
Die Voraussetzungen für eine 'Arbeitsmarktrente' würden zum Teil von Ihnen erfüllt sein (geboren vor 1961 und 'Tätigkeit im Beruf unter drei Stunden), jedoch verfügen Sie noch über einen Arbeitsplatz, hier käme also auch 'nur' eine Teil-EM-Rente in Frage, da auch ein TZ-Arbeitsplatz wohl vorhanden ist. Die 'Arbeitsmarktrente' erfordert aber eben das Fehlen eines solchen.
Aber auch eine Teil-EM-Rente könnte zu einer von Ihnen erhofften Erhöhung der Rente führen. Hier kommt es dann auf den 'Leistungsfall' an (Eintritt der Erwerbsminderung), der auch vor der Reha liegen kann. Außerdem könnten Sie deshalb auch rückwirkend Ansprüche haben.
Sie sollten also nicht warten, bis die DRV auf Sie zukommt, sondern von sich aus einen Antrag stellen. Und das Ergebnis dann einfach abwarten.
Bereits in dem Antrag können Sie auch gleichzeitig die Rente für Schwerbehinderte ab 01.11.21 beantragen. Diese würde dann ebenfalls berechnet und sofern die 'Ermittlungen' über die Erwerbsminderung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte, stünde Ihnen dann diese zumindest in vorläufiger Höhe zu.
Zur Antragsaufnahme sollten Sie einen telefonischen Termin bei der DRV vereinbaren (oder wenn bei Ihnen vor Ort schon wieder möglich auch persönlich). Dann wird Ihnen von den Mitarbeitern der DRV bei der (auch 'doppelten') Antragstellung geholfen.
Viel Erfolg und alles Gute![/quote] Das ist leider nicht richtig. Bei Berufsunfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit zwar unter 6 Stunden gesunken, was aber für die Jahrgänge ü 61 gar nichts bedeutet. Hier hat der GG verfügt, das pauschal eine Teilweise EM-Rente gewährt wird. Eine Arbeitsmarktrente kommt hier nicht in Frage, da auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Leistungsfähigkeit vorliegt.