Hallo Lotte,
Sie sollten Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die aktuelle Situation mitteilen. Es kann sein, dass Sie erneut zu einer Begutachtung müssen. Sollten Sie zwischenzeitlich einen Rentenbescheid erhalten, können Sie gegen diesen auch Widerspruch einlegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung