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Experten-Antwort

Fragen zur Erwerbsminderungsrente

von Lotte26.09.2022 | 13:49
117 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich versuche es noch einmal mit konkreten Fragen am Schluss (s.u.) Zum Sachverhalt:: Ich war im Januar diesen Jahres bei einem Gutachter der Rentenversicherung. Ich war zu dieser Zeit bereits aus eigener Initiative in der Wiedereingliederung. Ich fühlte mich bereit und stabil zur Weidereingliederung. Das habe ich dem Gutachter auch gesagt. Danach beurteilte er, dass ich mind. 3 weniger als 6 Std. arbeiten sollte. Leider musste die Wiedereingliederung abgebrochen werden, mein Gesundheitszustand war doch nicht stabil genug und es ging mir wieder schlechter. (Da ich ausgesteuert bin und ebenfalls ist auch die Nahtlosigkeitsregelung bei Krankheit über die Arbeitsagentur ist bereits ausgelaufen. Ich habe danach alles selbst über meine Ersparnisse finanziert. Ich habe auch keinen Antrag auf AG II gestellt, da ich Ersparnisse hatte) Zur Info - Der Antrag für die Erwerbsminderungsrente wurde Ende 2021 gestellt. Muss ich nun wieder zum Gutachter der Rentenversicherung, weil es mir gesundheitlich schlechter geht? Oder wie ist nun die Vorgehensweise für eine befristete volle EM-Rente? Ich habe bisher keine EM-Rente (Bescheid) bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte,

Sie sollten Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die aktuelle Situation mitteilen. Es kann sein, dass Sie erneut zu einer Begutachtung müssen. Sollten Sie zwischenzeitlich einen Rentenbescheid erhalten, können Sie gegen diesen auch Widerspruch einlegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

erster Schrittam 26.09.2022 | 14:15
Als Erstes sollten Sie die Sachbearbeitung kontaktieren um festzustellen, was aus dem Rentenantrag von 2021 geworden ist. Irgendein Bescheid muss nämlich erteilt werden. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich schildern, dass sich die Situation grundlegend geändert hat.
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