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Fragen zur Kraftfahrzeughilfe

von Frank Zimmermann16.12.2013 | 13:15
1356 Ansichten
5 Antworten
In dem Antrag auf Kraftfahrzeughilfe muss u.a. auch die jeweiligen Entfernungen von Wohnung zum z.B. Bahnhof bzw. Haltestelle zur Firma angegeben werden. Kann mir jemand hier sagen, ob es hier sowas wie Mindestentfernungen gibt? In meinem Fall sind die Wege zusammen nur etwas mehr als 2 Km - die mir aber auch schon schwer fallen. Welche Art von Attestierung will die RV hier sehen?

5 Antworten

Heide Q.am 16.12.2013 | 23:50
Ich denke, es hängt vom Merkzeichen der Gehbehinderung G oder aG ab und den dementsprechenden Einschränkungen der Bewältigung einer Wegstrecke (2000 bzw. 500 m) ab.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 17.12.2013 | 15:09
Hallo Frank Zimmermann, entscheidend für die Rentenversicherung als Kriterium sind zum einen der ärztliche Befundbericht, zum anderen die Angaben der örtlichen Behörde, wie sich die Gegebenheiten vor Ort darstellen. Eine Mindestentfernung gibt es nicht, einziger Anhaltspunkt ist eine Angabe von 2000 Metern. Sollten Sie in der Lage sein, diese zu Fuß zurückzulegen, ist die Kraftfahrzeughilfe ausgeschlossen. Auf dem Gebiet der Kraftfahrzeughilfe ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung, sehr individuell. Je genauer die Angaben im Antrag sind, desto realistischer kann Ihre persönliche Situation beurteilt werden.
Frank Zimmermannam 18.12.2013 | 10:43
Vielen Dank erstmal für die Infos. Der Hinweis bzgl. der 2000 Meter ist sehr hilfreich. So kann ich mir vor absenden des Antrags noch die passende Bescheinigung besorgen und die beifügen. Ich hoffe mal, dass ich dann alle Unterlagen zusammen habe
Schneideram 06.02.2014 | 10:42
Haben Rentner Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe?
Frank Zimmermannam 06.02.2014 | 10:58
Schneider schrieb

Haben Rentner Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe?

Die RV bewilligt Kfz-Hilfe, damit Arbeitnehmer mobil bleiben und so möglichst lange am Arbeitsleben teilnehmen können. So jedenfalls ist mein Verständnis in diesem Bereich. Ich bin mir daher sicher, dass eine KFZ-Hilfe für Rentner nicht in Frage kommt.
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