Hallo Barbara,
der Betrag von 1.866 € ergibt sich aus Ihren bisher erreichten Entgeltpunkten. Bei dem Wert von 2.092 € handelt es sich um eine Prognose. Dabei wird davon ausgegangen, dass Sie bis zum Rentenbeginn der Regelaltersrente weiter arbeiten und bis dahin Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre zahlen. Wenn Sie mit 63 in Rente gehen wollen, können Sie diesen Betrag von 2.092 € nicht mehr erreichen, sie sollten daher von 1.866 € als Minimalwert ausgehen.
Abzüge von Ihrer Rente ergeben sich, wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Steuern werden von der Rente nicht automatisch abgezogen. Um die Steuern aus Ihrer Rente müssen Sie sich selbst kümmern. Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung