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Experten-Antwort

Fragen zur Nahtlosigkeit und Rentenantrag

von Lena17.08.2014 | 12:11
1658 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bräuchte Hilfe, ob ich ALG I bei Nahtlosigkeit beanragen kann (Mit gleichzeitigem Antrag auf Rente.) Meine letzten 24 Monate sahen so aus. bis zum - 11.11.2012 ALG I (Restanspruch ein Monat) - 12.11.2012-15.10.2013 Krankengeld - 16.10.2013 bis 14.04.2014 Übergangsgeld von der Agentur (zahlte keine Beiträge in die ALG-Versichrung.) - vom 16.04.2014 bis 15.5.2014 Arbeitslosengeld (Anspruch ist nur ausgeschöpft) - seit 15.05. Krankengngeld Nun erhielt ich von der Krankenkasse den Bescheid, dass ich am 4.10.2014 ausgesteuert werden. Arbeitsfähig bin ich weiterhin nicht. Ich würde gerne ALG I um Rahmen der Nachtlosigkeit beantragen und gleichzeitig einen Rentenantrag stellen. Da mein ALG 1-Anspruch erschöpft ist, steht mir während der Nahtlosigkeit dennoch ALG I zu (und in welcher Höhe)? Und wenn nicht, was steht mir dann zu? Und wenn die Beantragung des Rentenantrages läuft, und ich merke, dass ich mir besser geht. Kann ich dann nennoch arbeiten gehen und den Rentenanten zurücknehmen? Muss ich dann die Beiträge an die AGA zurückzahlen! Danke für Eure Hilfe! LG Lena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes (§145 SGB III). Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Rentenversicherungsträger das Vorliegen der Erwerbsminderung noch nicht abschließend entschieden hat (laufendes Rentenverfahren). Ein paralleler Rentenantrag ist somit nicht nur möglich, sondern nötig (Antragsfrist muss eingehalten werden).Ob die sonstigen Voraussetzungen für die Nahtlosigkeitsregelungen erfüllt werden, prüft die Agentur für Arbeit. Anderenfalls müssten Sie Hilfe zum laufenden Unterhalt beantragen. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Antragstellung der Erwerbsminderungsrente und sprechen Sie Ihre persönliche Situation mit der Agentur für Arbeit ab.

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2 Antworten

KSCam 17.08.2014 | 12:56
Wenn das ALG 1 erschöpft ist, wird Ihnen das AA jetzt wohl kaum ALG zahlen - aber was fragen Sie das im Rentenforum und nicht bei der Agentur für Arbeit? Die sind dafür zuständig. Und wenn bis zum 04.10. nicht über die Rente entschieden ist, gibts höchstwahrscheinlich ALG 2, sofern Bedürftigkeit besteht. Warum Sie erst jetzt, nach knapp 2 Jahren, an den Rentenantrag denken ist schleierhaft - muss ich aber auch nicht kapieren.... Klar, wenn Sie arbeiten können Sie einen Rentenantrag auch zurückziehen - aber wieso sollte es Ihnen jetzt "plötzlich aus heiterem Himmel" wieder so gut gehen, dass Sie arbeiten können? Wenn das so ist, sieht es so aus, dass Sie sich die letzten Monate bequem in der sozialen Hängematte ausgeruht haben?
Lenaam 17.08.2014 | 15:24
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo, und vielen Dank für IHre Antworten. Ja, ich weiß, dass das nicht das richtige Forum ist, aber ich hatte den Eindruck, dass man hier wesentlich kompetente Antworten bekommt als anderswo. Und die richtige Hilfe zu findet. Nein, Sie müssen es nicht kapieren, ich habe dazu auch nichts gesagt. Von Oktober bis April nahm ich an einer Teilhabe zum Arbeitsleben teil, an die sich eine Umschulung anschließen sollte. Über den Rehaträger will ich jetzt auch nichts weiter sagen, es fand viel Mobbing zwischen Personal und Teilnehmern statt. Und schließlich wurde gesagt, dass ich an keiner Maßnahme (also Umschulung) mehr teilnehmen kann, weil ich aus deren Sicht, nicht reha- und arbeitsfähig bin. Damit hat die Agentur meine Teilhabe auch für beendet erklärt. Für mich war der Weg eigentlich klar, also dass ich in den nächsten zwei Jahren eine Umschulung mache, daher habe ich mir keine Gedanken über einen Rentenantrag oder Ähnliches gemacht. Vor der Maßnahme war ich stabil und es ging mir recht gut, nachdem klar war, dass der Weg dort endet und mir sehr viel (vor allem menschliche Abwertung) entgegen kam und mir klar wurde, dass meine beruflich Eingliederung hier endete, bin ich ersteinmal abgestürzt Ich war in der Klinik und mache Therapie, aber da ich mehrfache Traumata erlebt habe, weß ich nich, wann ich wieder oder überhaupr arbeitsfähig bin. Ich wünsche mir eine Wiedereingliederung, aber ohne Unterstützung ist das scnwer möglich und die AGA hat mich quasi hängengelassen. Eine entsprechende Stabilität war ja quasi schon gegeben. Sonst hätte ich diese Reha Maßnahme unter diesen unmeschlichen Bedingungen nicht durch gtehalten. Ich denke, das muss ich nicht kommentieren. Herzlcihe Grüße, Lena
Deutsche Rentenversicherung
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