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Experten-Antwort

fragwürdige Vorgehensweise der RV

von Der Frühstücker25.07.2012 | 12:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen ich machs mal möglichst kurz: Krankenkasse hat uns aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Den Reha-Antrag haben wir fristgerecht bei der Rentenversicherung gestellt. Aber jetzt kommts: Ausser einer Eingangsbestätigung haben wir 2 Monat lang NICHTS von der RV gehört, geschweige denn Post erhalten. Wir haben natürlich bei der RV angerufen. (ich lass die Namen mal weg) Die ersten beiden Menschen haben nur behauptet wir hätten am 15.5. Post von der RV erhalten "wir sollten die mal lesen!" (Zitat) Der dritte Mensch war dann so ehrlich uns mitzuteilen das der Brief vom 15.5. bei der RV in einer Ablage liegen würde und ('angeblich') zurückgekommen wäre. Wir haben darum gebeten uns dies schriftlich zu bestätigen - ist am Telefon natürlich "alles kein Problem" Stattdessen schickt uns die RV lediglich eine Kopie des Schreibens vom 15.5 zu, und 1 Woche später dann ein weiteres Schreiben: "am 15.5 unterrichteten wir Sie davon, dass ihr Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ... wegen fehlender Erfolgsaussichten nach $116 Abs. 2 Nr 1 SGB6 als Rentenantrag gilt ... wir bitten Sie nunmehr, die Antragsvordrucke (welche wir ebenfalls nicht erhalten haben) innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden ..." Dieses Vorgehen ist mehr als grenzwertig und der Sachverhalt dahinter erscheint mir dadurch um so fragwürdiger. Meines bescheidenen Wissens nach steht uns doch eine wesentlich längere Frist zu als 2 Wochen, und zwar ab erhalt des Schreibens, das wir nicht am 15.5, sondern am erst 15.7 erhalten haben ? Wir brauchen mehr Zeit, denn der vdk erweist sich als extrem Träge bzw. unerreichbar, und auch ein Rechtsanwalt schaltet sich nicht von heute auf morgen ein (erstmal einen finden ...) vielen Dank im voraus für Tipps und Hinweise Kris

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass die Gesetzeslage die ist, dass die Versicherten das Dispositionsrecht haben, den Rentenantrag zu stellen oder eben nicht zu stellen.

Sollte die Krankenkasse jedoch dazu aufgefordert haben, einen Reha-Antrag zu stellen (in der Hoffnung, dass der Reha-Antrag in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt werden kann), ist dieses Dispostionsrecht insofern eingeschränkt, als dass der Versicherte sich zwar dazu entscheiden kann, den Rentenantrag (noch) nicht zu stellen, jedoch in diesem Falle in Kauf nimmt, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt.

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21 Antworten

Schadeam 25.07.2012 | 12:35
Die Sachlage scheint ja eindeutig zu sein! Der Rehaantrag wurde umgedeutet in einen Rentenantrag und nun will man von Ihnen die Formulare für die Rente. Eigentlich kein Problem: diese kann man von der Homepage downloaden (falls man sie nicht bekommen hat :)), oder man vereinbart mit der DRV oder mit dem Rathaus einen Termin zum Ausfüllen der Anträge. Sollte das nicht innerhalb von 2 Wochen möglich sein, kann man der DRV kurz mitteilen, dass es bei der Außenstelle Xy nicht möglich war vor den 28.07.2012 einen Termin zu bekommen. Sollte Ihr Problem vielleicht anders gelagert sein? Brauchen Sie vielleicht Zeit die Rechtslage ganz genau zu prüfen um Zeit zu gewinnen, bzw. den Rentenbeginn weitest möglichst herauszuzögern, weil z.B. das Krankengeld höher ist? Dann bräuchten Sie in der Tat sachkundige Hilfe - die Sie aber dann nicht brauchen, wenn es nur darum ginge "einen popeligen Rentenantrag" auszufüllen..... Auf das was möglicherweise alles schief gelaufen ist, und warum das schief lief, gehe ich im Forum nicht ein.
Krümelchenam 25.07.2012 | 12:44
" Dieses Vorgehen ist mehr als grenzwertig und der Sachverhalt dahinter erscheint mir dadurch um so fragwürdiger." Warujm das denn ? Das Unterlagen auch schon mal auf dem Postwege verloren gehen ist nun mal so. Das ist nun keine Schuld der RV und passiert täglich viele Male in ganz Deutschland . Die RV kann - aus Kostengründen und anderen Gründen - nun nicht alle Briefe per Einschreiben versenden und damit eine Zustellung " sicherstellen ". . Die 2 Wochen Frist gilt natürlich erst ab Zugang des Schreiben , also ab 15.7. in dem Falle. Füllen Sie also jetzt die Unterlagen dann schnellstens aus und schicken Sie zur RV. Länger als 2 Wochen braucht man da nun normalerweise ja nicht für. Wenn der VDK oder ein Anwalt in der Zeit nicht in die Strümpfe kommt , kann dies doch nun auch nicht der RV angelastet werden. Sollte die Fist nicht gewahrt werden können teilen Sie dies halt der RV dann rechtzeitig und schriftlich mit. Dann geht die Sache seinen Gang. Die RV ist nun auch nicht päpstlicher als der Papst und wird für nachhvollziehbare Begründunge sicher auch Verständnis haben und gegebf. eben auch Frsiten - soweit rechtlich möglich - verlängern.
Der Frühstückeram 25.07.2012 | 14:06
@Schade : richtig vermutet! Das 1. Krankengeld ist höher, 2. jetzt Altersrente zu beantragen wäre mit Rentenabzügen verbunden, was wir natürlich vermeiden wollen. Wir würden gerne selbst entscheiden, wann wir einen Rentenantrag stellen. Dies geschah jetzt 6 Wochen lang ohne unser Wissen über unsere Köpfe hinweg. Wie soll ein normalsterblicher Mensch auch auf die Idee kommen, dass ein Reha-Antrag einfach in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann. Das erscheint erstmal widersinnig. @Krümelchen: natürlich wäre es kein Problem innerhalb von 2 Wochen nen popeligen Rentenantrag auszufüllen - da reichen 2 Tage für. Der Umdeutung des Reha-Antrages zu widersprechen ist allerdings nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich ... und die wollen das natürlich nicht. Ist also nicht ganz so einfach ... Meine Frage : Meines erachtens sollte die Frist mindestens 4 Wochen ab erhalt des Schreibens betragen.
Der Frühstückeram 25.07.2012 | 14:06
@Schade : richtig vermutet! Das 1. Krankengeld ist höher, 2. jetzt Altersrente zu beantragen wäre mit Rentenabzügen verbunden, was wir natürlich vermeiden wollen. Wir würden gerne selbst entscheiden, wann wir einen Rentenantrag stellen. Dies geschah jetzt 6 Wochen lang ohne unser Wissen über unsere Köpfe hinweg. Wie soll ein normalsterblicher Mensch auch auf die Idee kommen, dass ein Reha-Antrag einfach in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann. Das erscheint erstmal widersinnig. @Krümelchen: natürlich wäre es kein Problem innerhalb von 2 Wochen nen popeligen Rentenantrag auszufüllen - da reichen 2 Tage für. Der Umdeutung des Reha-Antrages zu widersprechen ist allerdings nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich ... und die wollen das natürlich nicht. Ist also nicht ganz so einfach ... Meine Frage : Meines erachtens sollte die Frist mindestens 4 Wochen ab erhalt des Schreibens betragen.
Schadeam 25.07.2012 | 14:26
Na ganz so widersinnig ist es ja eigentlich nicht, dass aus dem Rehaantrag ein Rentenantrag gemacht wird, wenn die Arztberichte aussagen, dass eine Reha eine nachfolgende Erwerbsminderungsrente nicht verhindern kann. Das ist schon "seit Menschengedenken" so gesetzlich geregelt. Wäre es anders würde die DRV mit der Reha Geld zum Fenster hinauswerfen. Dass die Kasse genau aus diesem Grund jemanden, bei dem sie Erwerbsminderung vermutet, zum Rehaantrag auffordert, ist in Deutschland Tagesgeschäft und (zumindest aus Sicht der Kasse) auch verständlich, weil die Kasse dadurch Krankengeld spart. Das "Gedöhns" um 2 oder 4 Wochen, die Sie Zeit haben, ist in meinen Augen unerhebliches "Kasperletheater", weil jeder unserer Kunden es schafft in solchen Fällen einige Tage oder Wochen Zeit zu gewinnen....
Der Frühstückeram 25.07.2012 | 15:16
@Schade: Für mich ist dieser Umdeutungsvorgang nach wie vor nicht nachvollziehbar. wenn auch gesetzlich verankert. Eine logisch nachvollziehbare Erklärung haben Sie mir nicht gegeben. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass der §116 hier überdehnt wird. Ihr 'Kasperletheater' brauche ich u.a. einfach, um den Sachverhalt zu verstehen und das weitere Vorgehen ggf mit der Krankenkasse abzustimmen. Zur Erinnerung: Die Verzögerung ging von der RV aus, nicht von uns! Wenn Sie mir nicht weiterhelfen wollen, das lassen Sie es doch einfach - no prob
Wessiam 25.07.2012 | 15:31
Sie wissen, dass die Kasse das Krankengeld einstellen wird, wenn Sie die Rente nicht beantragen? Ob ihnen das gefällt, ist irrelevant. Verzögerung nützt unter Umständen auch nichts, wenn nämlich die DRV den Rentenbeginn rückwirkend festlegt.
Bubiam 25.07.2012 | 16:10
@ wessi Verzögerung nützt unter Umständen auch nichts, wenn nämlich die DRV den Rentenbeginn rückwirkend festlegt. RICHTIG ABER DEN ÜBERZAHLTEN BETRAG DÜRFEN SIE BEHALTEN..... ICH DRÜCKE IHNEN DIE DAUMEN DAS SIE MÖGLICHGST VIEL ZEIT/ GELD GEWINNEN SCHLIESLICH HABEN SIE JA VIELE BEITRÄGE BEZAHLT! Glückauf!
Der Frühstückeram 25.07.2012 | 16:58
irgendwie versteht ihr lieben Leute den Sachverhalt nicht richtig: Es geht mir nicht darum eine Verzögerung herbeizuführen, schon garnicht um irgendwelche spielchen zu spielen und ein paar Groschen mehr rauszuhauen. Es reicht uns völlig aus wenn wir das bekommen was uns zusteht. Thats it! Ich formuliere es mal anders : Es geht darum das hier jemand Zwangsverrentet wird - gegen seinen willen. Und dann auf eine Art und Weise die mir die Haare zu Berge stehen lässt. Man wird mit 2 Monatiger Verspätung über schwer nachvollziehare Vorgänge informiert , dann wird einfach so getan als wäre man bereits seit 10 Wochen informiert und bekommt dann auf gut Deutsch die Pistole auf die Brust gesetzt mit der Androhung eines empfindlichen Übels, nämlich Kankengeldentzug, sollte man nicht binnen 2 Wochen Rente beantragen. Dass nenne ich mal Erpressung eines Schwerbehinderten Menschen. Das ist nicht einfach nur ein Spielchen, auch wenn es für den ein oder anderen zunächst so aussehen mag. @Wessi: beeindruckend unhilfreich, fast schon beängstigend.
Klaus-Peteram 25.07.2012 | 17:21
" Wir würden gerne selbst entscheiden, wann wir einen Rentenantrag stellen. " Ja und genau das können Sie jetzt eben NICHT mehr, da das Verfahren in der Hand der Kasse ist ! Das wäre aber aso oderr so passoert, auch wenn Sie der Bescheid deer RV damals erreicht hätte. Insofern können oder wollen Sie das Prozedere wohl einfach nicht verstehen. Ihre Problematik ist zwar dem Grunde nach verständlich, aber in dem Fall irrelevant - weil nicht zu ändern !! Es dazu auch eigentlich schon alles gesagt. Es ist alles soweit korrekt gelaufen - ausser eben das der Bescheid verloren gegangen ist. Das ist eben persönliches Pech , ändert aber an der eigentlichen Entscheidung - das Sie wohl bereits EM sind und darum eine Reha abgelehnt wurde - nichts. Das hat mit " Zwangsverrentet " gar nichts zu tun. Entweder sind Sie EM ( und bekommen dann EM-Rente ) oder Sie sind es ( noch ) nicht und bekommen eben bis zur Entscheidung darüber Krankengeld. Die Kasse kann bei EM Feststellung durch die RV auch gar nicht anders, als die Krankengeldzahlung SOFORT einzsutellen und bei rückwirkendem Rentenbeginnrankengeld auch mit der Renten(nach)zahlkung dann zu verrechnen. Ob ihnen das " gefällt " oder nicht spielt dabei keine Rolle. Verhinderrn können Sie das nicht. Dem ist einfach so. Punkt und aus die Maus. Und wenn ihnen das alles nicht gefällt und Sie nicht " Zwangsverrentet " werden wollen, gehen Sie halt wieder arbeiten !! Das muss man ihnen halt mal so klar dann auch sagen. Dann haben sich alle ihre " Probleme " doch gelöst....
Katjaam 25.07.2012 | 17:23
Ob Sie es gerecht finden oder nicht. Die Rechtslage ist eindeutig. Wenden Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten. Politische Diskussionen im Forum sollen nicht sein. Nur nebenbei: Schauen Sie mal in das SGB II. Das Jobcenter kann den Antrag selbst stellen ohne dass es Ihrer Zustimmung bedarf. Katja
DarkKnight RVam 26.07.2012 | 07:29
Hallo Frühstücker, ich muss den Vorschreibern hier in den meisten Punkten Recht geben... Krankengeld bekommt man nunmal dafür, dass man arbeitsunfähig ist......wenn die Krankenkasse nunmehr meint, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, darf sie Sie nach § 51 SGB V auffordern einen Reha-Antrag zu stellen. Soweit auch geschehen.... Der § 116 SGB VI kommt ja erst ins Spiel, wenn aufgrund der Erkrankung ein Erfolg der Reha nicht zu erwarten ist. Die Reha wird ja nicht aus Spaß an der Freud durchgeführt, sondern weil dadurch die Arbeitskraft wieder hergestellt werden soll. Daher ja auch der schöne Spruch "Reha vor Rente". Da die Reha keinen Erfolg verspricht, die Arbeitskraft wieder herzustellen, bleibt leider nur noch die Rente übrig...... Die langen Laufzeiten bei Ihnen mal ausser acht gelassen, ist dies nunmal der normale Weg hier in Deutschland. Die von Ihnen angesprochene Erpressnung kann ich da nicht erkennen......sonst könnte die Krankenkasse ja auch sagen, sie "erpressen" Krankengeld, obwohl eine Arbeitsunfähigkeit durch die volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt (überspitzt gesagt)..... Es bleibt Ihnen da leider nichts weiter übrig.....auch wenn Sie keine Zeit schinden wollen, ist dies aber die einzige Möglichkeit noch die höhere Leistung zu beziehen, weil die Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger natürlich nur bis zur Höhe der Rente einen Erstattungsanspruch hat.... Sie sind leider kein Einzelfall....dies passiert mehr als 1.000 mal jährlich...... Tut mit Leid, dass die Antworten hier Sie nicht befriedigen, aber andere Antworten sind leider nicht möglich, weil das Verfahren nunmal so ist.....
Helferam 26.07.2012 | 07:39
Du musst ja keinen rentenantrag stellen :-))
Jockelam 26.07.2012 | 07:59
Lieber Frühstücker, wenn Sie sich so sehr dagegen wehren "zwangsverrentet" zu werden, dann stellen Sie halt einfach keinen Antrag und gehen wieder arbeiten/suchen sich einen Arbeitsplatz, der Ihren Fähigkeiten entspricht. Wo ist da das Problem ?
DarkKnight RVam 26.07.2012 | 10:16
@Helfer: Stimmt, wenn sie keine Leistungen mehr wollen/brauchen, müssen sie das nicht machen!
=//=am 26.07.2012 | 10:26
1. finde ich es schon seltsam, dass jemand 2 Monate auf einen Bescheid der RV über eine beantragte Reha wartet und sich nicht mal eher darum kümmert. 2. verstehe ich nicht, weshalb man für die Aufklärung eines Sachverhalts (@ DarkNightRV hat das gut und ausführlich beschrieben) den VdK oder Sozialverband braucht und nicht einfach mit dem Schreiben zur DRV (z.B. einer Aussenstelle) oder einem Versichertenberater (nicht Rentenberater, denn der kostet Geld) geht. Die könnten Ihnen die Sache genauso gut erklären. Wenn Sie den Rentenantrag direkt bei der DRV oder einem Versichertenberater stellen - was eigentlich ratsam ist, weil es viele Formulare sind und ein Laie sich damit schwertut - und Sie nicht gleich oder innerhalb von 2 Wochen einen Termin bekommen, können Sie sich den Termin von der DRV oder dem Versichertenberater schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung legen Sie der KK vor und alles ist gut! Im Übrigen ist es der DRV so ziemlich egal, ob Sie in 2 oder 4 Wochen einen formellen Rentenantrag stellen. Sie setzt die Frist nur, damit Sie keine Nachteile bei der KK haben (z.B. Einstellung des Krankengeldes). Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, so schnell wie möglich den Antrag zu stellen oder zumindest einen Termin zu vereinbaren.
Der Frühstückeram 26.07.2012 | 19:12
nun fanden sich doch noch ein paar Beiträge, die mir zumindest etwas weitergeholfen haben. Danke @ DarkKnight und auch an diesen Experten der so heisst wie ich ;-). Die meisten anderen Antworten sind echt zum schreiend davonlaufen. Übrigens: Auf die Idee, das Ganze als Erpressung zu sehen kam ich erst nach den Antworten, die ich in diesem Forum erhalten habe. Ich hatte eigentlich darauf gehofft, das mir jemand erklären kann, WARUM das was hier passiert korrekt ist bzw. das ich etwas übersehen habe oder was auch immer. Meine eigentlichen Fragen sind aber nach wie vor unbeantwortet: Wenn das Kankengeld als Übergangslösung gedacht ist, müsste das doch auch irgendwo gesetzlich klar verankert sein. § 51 SGB V besagt zwar, dass die KK mich zu einem Reha- oder Rentenantrag auffordern kann, geht aber nicht darauf ein warum dies gegen meinen Willen geschehen kann und vor allem warum mir daraufhin kein Krankengeld mehr zusteht. Der § hängt für mich total in der Luft. Ich bin durchaus bereit mich eines besseren belehren zu lassen aber das funktioniert bitte nur mit logisch nachvollziehbaren und belegbaren Argumenten, und nicht mit irgendwelchen Phrasen. Nach dem was ich hier gelesen habe brauche ich nur noch 1 und 1 zusammenzählen Die einzelnen Aspekte des Sachverhalts sind zwar rechtlich korrekt, wie bereits mehrfach ausführlich erläutert. Dem Stimme ich auch zu. Aber wenn man die einzelnen Teile zusammenzählt kommt dabei heraus, dass ich gezwungen bin, meine Rente zu beantragen, da ich sonst im Rollstuhl auf der Straße lande da weder Rente noch Krankengeld gezahlt wird. An dem was hier passiert ist definitiv etwas faul, andernfalls wäre dieser seltsame Winkelzug nämlich nicht notwendig. Die wenigsten Menschen, die dazu Aufgefordert werden einen Reha-Antrag zu stellen wissen, was auf sie zukommt. Man wird zwar über die einzelnen Schritte korrekt aufgeklärt, aber nicht über das, was am Schluss dabei herauskommt. Darüber wird man nicht aufgeklärt. Wenn gesetzlich Festgelegt wäre, dass man eine Rente dem Krankengeld vorziehen MUSS, würden RV und KK sicherlich nicht solch ein Spiel treiben. Jeder, der noch des Denkens und Rechnens fähig ist kommt von ganz alleine darauf, das hier etwas nicht stimmt. Andere wiederum nennen sich Schade weil sie es offensichtlich Schade finden das es noch Menschen gibt die Nachdenken und Dinge kritisch Hinterfragen und dabei auch noch so naiv sind zu hoffen dass sie eine vernünftige Antwort auf ihre Fragen bekommen. Übrigens gedachte ich auf genau solche Menschen zu treffen in diesem 'unabhängigen' Forum. So nennt es sich jedenfalls (noch) Schade eigentlich. Wie schafft man es eigentlich zu glauben ich würde hier eine politische Diskussion anzetteln? *grübel* Andererseits, ... bei dem was ich hier zum Teil so lese sollte ich wohl besser Fragen Warum brummt eigentlich der Kühlschrank? PS: Es gibt einen plausiblen und persönlichen Grund dafür, das ich nicht eher Erkundigungen über den Reha-Antrag eingeholt habe, eine Reha kostet schliesslich Kraft und will gut vorbereitet sein. Das kann komisch finden wer undifferenziert.
=//=am 27.07.2012 | 09:58
"Aber jetzt kommts: Ausser einer Eingangsbestätigung haben wir 2 Monat lang NICHTS von der RV gehört, geschweige denn Post erhalten." "PS: Es gibt einen plausiblen und persönlichen Grund dafür, das ich nicht eher Erkundigungen über den Reha-Antrag eingeholt habe, eine Reha kostet schliesslich Kraft und will gut vorbereitet sein. Das kann komisch finden wer undifferenziert. " Entschuldigung, aber zuerst beschweren Sie sich darüber, dass Sie 2 Monate nichts gehört haben, Sie kümmern sich auch nicht darum? Wenn Sie Kraft für die Reha und die Vorbereitungen brauchen, ist dies ja noch verständlich. Aber deshalb kann man sich doch trotzdem darum kümmern, ob die Reha überhaupt bewilligt wird!? Sorry, das verstehe wer will. Und ehrlich gesagt wollte ich Sie nicht als Kunden haben. Sie wollen Geld (KG oder Rente) und nicht ohne selbiges auf der Straße landen, und hängen sich an Dingen auf, die nicht zu ändern sind und die Ihnen auch sehr gut erklärt wurden (von §§ werden Sie nicht satt). Nehmen Sie mal an, Sie würden nicht verrentet, wovon wollen Sie dann eigentlich nach Aussteuerung vom KG leben? Und Sie können sicher sein, dass ich mich mit diesen Dingen bestens auskenne, aber Sie sind ja total beratungsresistent.
Der Frühstückeram 27.07.2012 | 16:07
na hier brummts aber ganz schön ... Beratungsresistent? wo werde ich hier bitteschön beraten? Alle Antworten die ich bisher erhalten haben lassen sich sinngemäß reduzieren auf "Das is halt so und da kann man nix machen!" - das ist keine Antwort! Beraten werde ich übrigens schon an anderen Stellen - sonst hätte ich garkeine Nerven für sowas hier. Worüber ich mich genau beschwere habe ich weiter oben ziemlich klar und eindeutig dargestellt. Man muss nur _auf_ den Zeilen lesen - und nicht dazwischen. Ist hier irgendjemand, der mir eine plausible und vernünftige Antwort auf meine Fragen geben kann? Ja, ich weiss ich bin hartnäckig aber es ist für einen guten Zweck ... Irgendjemand ?? Bitte! ... ich bin noch da ! Nebulöse Anschuldigungen und leere Aussagen wie "des is halt so" beeindrucken mich halt nicht besonders. Die finde ich vielerorts im Internet - das bin ich längst gewöhnt. Ich möchte auch Leute nicht dafür verurteilen, dass sie jedes gesagte Wort so lange verdrehen und umdeuten bis es in ihre eigene kleine Weltvorstellung passt und garnicht merken, dass sie völlig am Thema vorbeireden und Menschen in eine völlig falsche Schublade packen. Sie haben vielleicht auch ihre Gründe. Auch wenn sie unfähig sind, sie verständlich auszudrücken. Wenn hier weiterhin _niemand_ auf meine wen auch kritischen Aussagen eingeht ... dann denke ich mir einfach den Rest. Auch kein Problem - aber bitte! Irgendjemand ??
Feliam 30.07.2012 | 08:21
Sie haben zwar eigentlich keine Fragen gestellt, aber ich versuche noch mal, auf die im Laufe der "Diskussion" aufgeworfenen Dinge einzugehen. Ihr Hauptproblem scheint zu sein, dass die KK Sie auffordern kann, einen Reha-Antrag zu stellen, der im Fall der Erwerbsminderung in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Das geht und ist deshalb gesetzlich auch so vorgesehen, weil das Krankengeld eine Leistung ist, die Sie während einer vorübergehenden (!!!) Arbeitsunfähigkeit absichern soll. Stellt sich also im Laufe der Zeit heraus, dass eine überdauernde Erwerbsminderung vorliegt und nicht nur eine vorübergehende Einschränkung des Leistungsvermögens, geht sozusagen die Zuständigkeit auf die Rentenversicherung über als Leistungsträger für die Absicherung für den Fall, dass aus Gesundheits- oder Altersgründen nicht mehr gearbeitet werden kann. Wenn sich also Ihr Gesundheitszustand während des Krankengeldbezuges nicht verbessert hat, gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund, nicht so vorzugehen, wie es ja deshalb auch rechtlich erlaubt ist. Sollte die Arbeitsunfähigkeit wieder beendet werden, würden Sie wieder arbeiten gehen und das ganze Procedere wäre kein Thema mehr.
Der Frühstückeram 30.07.2012 | 13:10
"Sie haben zwar eigentlich keine Fragen gestellt ..."
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