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Frau, 64 Jahre Rente?

von JU36123.09.2008 | 01:37
1048 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich hoffe, Ihr könnt mir auch diesmal helfen. Meine Mutter ist nun 64 geworden und hat einen GdB von 30. Sie ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage ihren körperlich anstrengenden Job als Lagerarbeiterin zu machen. Nun drängte ich sie zur Kündigung; um die Umgehung der Sperrzeitregelungen (ALG I) habe ich mich bereits gekümmert. Gibt es vielleicht jetzt schon die Möglichkeit, dass sie die reguläre Altersrente (oder was vergleichbares) bekommt? Sie hat in Deutschland seit 1972 gearbeitet und zwei Jahre Beitragszeiten im ehemaligen Jugoslawien (DE-YU-Sozialversicherungsabkommen). Vielen, vielen Dank!!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach ihren Schilderungen müsste Ihre Mutter die Vorraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllt haben. Bitte informieren Sie sich konkret bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.

2 Antworten

Chrisam 23.09.2008 | 06:11
Wenn sie doch gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben, sollte sie arbeitsunfähig sein und dann erhält ihre Mutter erstmal Krankengeld von der Krankenkasse. Diese Zeiten wirken sich rentensteigernd aus. Für die Altersrente müsste man mal das genaue Geburtsdatum wissen.
Rosannaam 23.09.2008 | 10:02
Wenn Ihre Mutter im August 1944 geboren ist, kann sie die Altersrente für Frauen - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - mit 64 +8 Monaten, wenn sie im Sept. 1944 geboren ist, mit 64 + 9 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für jeden Monat, den sie diese Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, hat sie einen Abschlag von 0,3 %. Da sie sich nicht mehr in der Lage sieht, weiterzuarbeiten, könnte sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Da sie nach Ihren Angaben seit 1972 gearbeitet hat, dürfte sie 35 Versicherungsjahre haben. Es käme evtl. auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wegen BU/EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht in Frage (wegen Schwerbehinderung fehlen ihr leider 20 %). Sie sollte sich unbedingt bei der DRV beraten lassen. MfG Rosanna.
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